Geldstrafe für Hansa Rostock - Fan-Ausschluss droht

Frankfurt/Main · Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat deutliche Strafen gegen den Drittligisten Hansa Rostock verhängt. Das Gremium verurteilte den Club in Frankfurt am Main wegen zwölf Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Strafe in Höhe von 20 000 Euro.

Zudem droht Hansa Rostock nach Angaben des DFB ein Heimspiel der 3. Liga unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Bewährungsdauer für diese Strafe beträgt acht Monate. Bei Auswärtsspielen der Risikostufen 2 und 3 muss der Club den Einsatz von eigenen qualifizierten Ordnungskräften in ausreichender Anzahl sicherstellen.

"Für den Verein sprechen seine präventiven Bemühungen. Es ist hervorzuheben, was Hansa insbesondere im sozialpädagogischen Bereich leistet. Daher hat das Sportgericht die Möglichkeit der Aussetzung des Teilausschlusses zur Bewährung gesehen und zugunsten des Vereins wahrgenommen", sagte der stellvertretende Sportgerichts-Vorsitzende Stephan Oberholz in seiner Urteilsbegründung. Gegen das Urteil kann Hansa innerhalb einer Woche Berufung beim DFB-Bundesgericht einlegen. Man werde alle Möglichkeiten prüfen, teilte Hansa mit.

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