Experte zu Ecclestone: Prozess-Ende im Interesse aller

München · 100 Millionen Dollar sind Bernie Ecclestone seine Unschuld und ein vorzeitiges Ende seines Schmiergeldprozesses wert. Warum dies möglich - und im Falle Ecclestone vielleicht auch sinnvoll - ist, erklärt Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter im Interview der Nachrichtenagentur dpa.

 Rechtsanwalt Klaus Höchstetter erläutert die Einstellung des Prozesses gegen Bernie Ecclestone. Foto: Anwalts- und Steuerkanzlei Höchstetter & Koll

Rechtsanwalt Klaus Höchstetter erläutert die Einstellung des Prozesses gegen Bernie Ecclestone. Foto: Anwalts- und Steuerkanzlei Höchstetter & Koll

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Auf welcher Grundlage ist die Einstellung eines Prozesses möglich?

Höchstetter:Es gibt in der Strafprozessordnung nach Paragraf 153a die Möglichkeit, Verfahren einzustellen, bevor sie überhaupt zur Anklage kommen - oder, wenn sie angeklagt sind und schon verhandelt wurden, mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten. Die Einstellung ist dann möglich, wenn eine geringe Schuld gegeben ist oder das Interesse der Öffentlichkeit an einer Strafverfolgung auf anderem Wege, nämlich durch Verhängung einer Auflage, beseitigt werden kann. Das funktioniert grundsätzlich bei jeder Art von Delikt.

Wieso ließen sich die Richter auf die 100 Millionen-Dollar-Zahlung ein?

Höchstetter:Weil das Gericht offensichtlich sehr, sehr große Beweisschwierigkeiten hat, die Behauptungen der Anklage nachzuweisen, so dass es möglicherweise zu einem Freispruch kommen müsste. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft muss auf jeden Fall aber irgendeine Sanktion aufgrund der großen öffentlichkeitswirksamen Situation herauskommen. Und Ecclestone hat das große Interesse, das Verfahren aus zeitlichen Gründen aufgrund seines Alters baldmöglichst zu beenden.

Wie geht es jetzt weiter?

Höchstetter:Das Verfahren ist endgültig abgeschlossen, sobald er [Ecclestone] die Auflage geleistet hat - durch Zahlung der 100 Millionen Dollar. Wenn die gezahlt sind, muss das Verfahren zwingend eingestellt werden und kann nicht mehr aufgegriffen werden. Nach einer Einstellung des Verfahrens sind sie nicht verurteilt. Sie dürfen sich weiter als nicht vorbestraft bezeichnen. Sie sind ein freier Mann.

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