Konsequenzen für den 1. FC Köln Tätersuche mithilfe von Video-Material

KÖLN · Der 1. FC Köln will eine Strafe für geschmacklose Hopp-Transparente beim Heimspiel gegen Hoffenheim gegebenenfalls von den Verantwortlichen zurückfordern.

Vor einer neuerlichen Zerreißprobe steht das Verhältnis zwischen dem 1. FC Köln und dessen Ultra-Gruppierungen. Die jüngsten verbalen und plakativen Beleidigungen gegen Dietmar Hopp, den Mehrheitsbesitzer der TSG Hoffenheim, drohen sportstrafrechtliche Konsequenzen gegen den Kölner Bundesligisten nach sich zu ziehen. Der wiederum könnte dann Entschädigungszahlungen von den Verursachern verlangen.

Aktuell will sich niemand zu den Vorgängen äußern, da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt. Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ermittelt. Er wird die FC-Verantwortlichen zu einer Stellungnahme zu den Vorgängen vom Freitagabend auffordern. Da war der nicht im Stadion anwesende Dietmar Hopp als „Sohn einer Hure“ beschimpft und auf Transparenten eine Verbindung zur Nazi-Vergangenheit seines Vaters hergestellt worden.

Während die Schmährufer offenbar schwerlich belangt werden können, dürfte es für die Transparente Strafen durch den DFB geben – es wäre nicht das erste Mal. In diesem Fall würde man vonseiten des 1. FC Köln versuchen, die Verantwortlichen für die beiden illegal aufgehängten Transparente ausfindig zu machen. Dabei soll unter anderem Videomaterial helfen. Der Bundesgerichtshof hatte im Vorjahr entschieden, dass sich Bundesligavereine eine DFB-Strafe von dem verursachenden Fan erstatten lassen können. So musste ein Mann, der im Kölner Stadion durch einen Böllerwurf sieben Personen verletzt hatte, 20 300 Euro plus Zinsen an den 1. FC Köln zahlen, nachdem dieser vom DFB mit einer Strafe über 30 000 Euro belegt worden war.

Ungeklärt ist weiterhin, wie die Transparente ins Stadion kommen konnten. Einerseits hätten sie angemeldet werden müssen, andererseits galten am Freitag besonders verschärfte Sicherheitsvorkehrungen.

Seit geraumer Zeit schon nicht mehr zu sehen sind Choreografien auf der Südtribüne des Kölner Stadions. Nachdem die „Wilde Horde“ den von ihren Mitgliedern mit Steinen beworfenen Gladbacher Fanbus auf ein Transparent gepinselt hatte, ermittelten Staatsanwaltschaft und DFB. Daraufhin reagierte der Verein.

Soll jetzt eine Choreografie gezeigt werden, so muss eine Person die Verantwortung dafür übernehmen und gegebenenfalls auch dafür haften. Das will verständlicherweise niemand. Zumal die Ultras einander nicht trauen. So heißt es in einem Schreiben, man könne nicht sicher sein, ob beim Zeigen einer ordnungsgemäßen Choreografie ein Einzelner einen Böller oder Rauchtopf zünde und damit ein Sportgerichtsverfahren auslöse. Sollte genau das aufgrund der gezeigten Transparente vom Freitagabend passieren, so wäre dies der erst zweite Fall dieser Art.

Erstmals hatte Dietmar Hopp im September 2008 Strafanzeige gegen einen 19-jährigen Fan von Borussia Dortmund gestellt. Der hatte beim damaligen Spiel in Mannheim ein Plakat mit dem Konterfei Hopps und einem darüber gelegten Fadenkreuz sowie der Unterschrift „Hasta la vista, Hopp!“ gezeigt. Der junge Mann entschuldigte sich später beim Hoffenheimer Mäzen, der daraufhin das Verfahren einstellen ließ. Der DFB ermittelte damals nicht.

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