Basketball-Bundesliga Medienrechtevertrag macht Einführung des Videobeweises möglich

BERLIN · Der neue Medienrechtevertrag mit der Deutschen Telekom macht es möglich: Die Basketball-Bundesliga (BBL) führt den Videobeweis ein.

"Das haben die Vereine einstimmig beschlossen", erklärte BBL-Geschäftsführer Jan Pommer im Rahmen des Champions Cups in Berlin, wo sich die Liga zu einer zweitägigen Sitzung traf.

"Durch den Vertrag mit der Deutschen Telekom verfügen wir über einheitliche Produktionsbedingungen an allen Standorten, die eine Einführung nunmehr möglich machen", erklärte Pommer. Es geht zum einen um den Videobeweis nach dem Spiel, um etwa die bewegten Bilder für die eventuelle Bestrafung eines Spielers auszuwerten.

Zum anderen haben die Schiedsrichter während des Spiels die Möglichkeit zum "instant replay". Dabei ist es ihnen erlaubt, in bestimmten Fällen getroffene Entscheidungen durch die Hinzuziehung von Bewegtbildern zu überprüfen.

Dabei sind zwei Dinge zu beachten. Erstens: Es entscheiden nur die Schiedsrichter, ob eine Situation oder Entscheidung überprüft wird. Zweitens: Es gibt nur vier Situationen, die überprüft werden können: erfolgreicher Wurf (Gibt es zwei oder drei Punkte? Stand der Spieler im aus?); Ablauf der 24-Sekunden-Uhr (Gilt der Korb noch? Wurde die Uhr falsch bedient und muss die Zeit korrigiert werden); Identifizierung beteiligter Personen bei "Rudelbildungen"; Identifizierung des richtigen Freiwerfers.

Den Unparteiischen steht eine spezielle Videovorrichtung am Spielfeldrand zur Verfügung. Am ersten Spieltag tritt die Regelung noch nicht offiziell in Kraft, da sollen die Schiedsrichter erst einmal testen.

Das hat sich in Europa und der NBA bewährt, warum sollen wir es nicht machen, wenn die technischen Voraussetzungen da sind", erklärte BBL-Vizepräsident Marco Baldi von Alba Berlin.

Des Weiteren wurde in Berlin beschlossen, die bestehende Deutschenquote bis 2020 fortzuschreiben. Die Regel besagt, dass bei einem Zwölferkader mindestens sechs Deutsche auf dem Spielberichtsbogen stehen müssen. Bei elf Spielern sind es fünf, bei zehn vier deutsche Profis.

Im Zuge der sogenannten 6+6-Regel wurde zudem beschlossen, dass auch ein Ausländer in klar definierten Fällen als Basketball-Deutscher (ein sogenannter Home- grown) gelten kann. Dazu muss er mindestens drei Jahre bei einem Verein spielen und dann mindestens einen Zweijahresvertrag erhalten. Bei einem Zwölferkader dürfen es zwei Homegrowns, bei elf oder zehn Spielern einer sein. "Wir sehen einen Trend, dass vermehrt ausländische Staatsbürger nach Deutschland kommen, um hier Basketball-Profi zu werden. Die sollte man in einem gewissen Rahmen Deutschen gleichstellen", meinte Pommer.

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