Zeitung: Digel erhielt jahrelang Geld vom IAAF

München · Der frühere Leichtathletik-Spitzenfunktionär Helmut Digel soll einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zufolge jahrelang eine monatliche Zahlung vom Weltverband IAAF erhalten haben.

 Helmut Digel war von 2001 bis 2007 Vizepräsident unter dem umstrittenen IAAF-Chef Lamine Diack. Foto (2014): Paul Zinken

Helmut Digel war von 2001 bis 2007 Vizepräsident unter dem umstrittenen IAAF-Chef Lamine Diack. Foto (2014): Paul Zinken

Foto: Paul Zinken

Neben den üblichen Tagesspesen für Kommissions-Leiter soll der Tübinger "weitere zirka 3000 Dollar pro Monat bezogen haben", schreibt das Blatt in seiner Wochenendausgabe unter Bezug auf IAAF-Kreise. Die Zahlung sei "diskret" erfolgt, das Geld vom Verbandssitz in Monaco gekommen. Der langjährige IAAF-Präsident Lamine Diack "persönlich soll dieses Zubrot gewährt haben", schreibt die SZ. Digel war auf dpa-Anfrage am 1. Oktober zu keinerlei Stellungnahme bereit.

Das Geld soll Digel "mindestens fünf Jahre lang" über diskrete Kanäle zugeflossen sein. Der 72 Jahre alte Sportsoziologe war bis zu seinem Ausscheiden kurz vor der WM 2015 für das Marketing/TV-Ressort der IAAF zuständig. Der "Süddeutschen Zeitung" liegt nach eigenen Angaben eine Erklärung von Jean Gracia vor, der bis vor Kurzem Interims-Generalsekretär der IAAF war. Darin bestätigt Gracia, dass Digel "wie manch andere Kommissions-Vorsitzende eine zusätzliche Kompensation erhielt für weitere Zeit und Dienste, die er der IAAF zur Verfügung stellte".

Eine derartige Entlohnung sei allerdings von keinem Statut im Regelwerk des Weltverbandes gedeckt. Die IAAF teilte der Zeitung lediglich allgemein mit: "Es gab keine Verträge, und diese Zahlungen wurden per Banküberweisung oder Barzahlung gegen Empfangsbestätigung abgewickelt."

Digel wurde 1995 Mitglied im Council der IAAF. Von 2001 bis 2007 war er Vizepräsident unter dem umstrittenen Präsidenten Diack, der 2015 von Sebastian Coe abgelöst wurde. Der Senegalese Diack steht in Frankreich seit einem Jahr wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Geldwäsche unter Hausarrest.

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