Champions League Drogba-Wechsel: Schalke legt Einspruch gegen 1:1 ein

Istanbul · Wegen des umstrittenen Wechsels von Didier Drogba aus China zu Galatasaray Istanbul wird Schalke 04 Einspruch gegen die Wertung des 1:1 im Achtelfinal-Hinspiel der Champions League einlegen.

 Schalke lässt die Spielberechtigung von Didier Drogba (l) prüfen. Foto: Sedat Suna

Schalke lässt die Spielberechtigung von Didier Drogba (l) prüfen. Foto: Sedat Suna

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Dies kündigten Manager Horst Heldt und Finanz-Vorstand Peter Peters vor dem Rückflug aus Istanbul an. Schalke will von der Europäischen Fußball-Union UEFA die Spielberechtigung von Drogba überprüfen lassen und muss dafür aus formaljuristischen Gründen Einspruch gegen die Spielwertung einlegen.

In der Vorwoche hatte der Fußball-Weltverband FIFA Drogba eine vorläufige Spielerlaubnis für die türkische Liga und den Europacup erteilt. Drogba liegt im Vertragsstreit mit seinem bisherigen Verein Shanghai Shenhua, wo er bis 2014 unter Vertrag stand. Dennoch war er im Winter zu Galatasaray gewechselt. Dagegen protestierte Shanghai.

Schalke verwies darauf, dass bis zum 1. Februar nicht nur die Meldung bei der UEFA, sondern auch die Spielberechtigung für die K.o.-Phase der Champions League vorliegen müsse. "Jeder Verein muss selbst dafür sorgen, dass sein Spieler auch spielberechtigt ist", sagte Peters. Heldt fügte hinzu: "Es wäre ja fahrlässig, das nicht überprüfen zu lassen." Der Einspruch muss binnen 24 Stunden eingereicht werden. Das Rückspiel findet am 12. März statt.

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