Weinqualität Neue Klassifikation begeistert nicht alle Mitglieder des VDP

KÖLN · Beginnend mit dem Jahrgang 2012 sollen die rund 200 Mitglieder des Verbandes der Prädikatsweingüter (VDP) die Kennzeichnung ihrer Weine nach und nach auf eine neue Klassifikation umstellen. Danach gibt es, in aufsteigender Linie: VDP Gutsweine, VDP Ortsweine und VDP Lagenweine.

 Prädikatswein oder nur Qualitätswein? Bei der neuen Klassifikation der Weinqualitäten scheiden sich die Geister.

Prädikatswein oder nur Qualitätswein? Bei der neuen Klassifikation der Weinqualitäten scheiden sich die Geister.

Foto: dpa

Die Weinlagen werden in den meisten, aber nicht in allen Anbaugebieten, in VDP Erste Lage und VDP Große Lage unterteilt. Aus Großen Lagen stammen die Großen Gewächse, trockene Spitzenweine. Man will sich am "Terroir", an Herkunft und Qualität orientieren. Je enger die Herkunft des Weines auf dem Etikett eingegrenzt wird, desto höher sind Qualität und Preis.

Zunächst hatte der Verband eine Preisstruktur vorgegeben: einen Mindestpreis für Gutsweine und Aufschläge für höhere Qualitäten, durch Multiplikation mit bestimmten Faktoren zu ermitteln. Dagegen wurden kartellrechtliche Bedenken erhoben. Unverbindliche, regional angepasste Preisempfehlungen gibt es nach Angaben der Verantwortlichen aber nach wie vor: Sechs bis sieben Euro für Gutswein, zehn bis zwölf Euro für Ortswein, 15 bis 16 Euro für erste Lagen und über 20 Euro für Große Gewächse, wobei die Skala nach oben offen ist.

Große Gewächse renommierter Weingüter gehen im Preis über 30 Euro hinaus. Man wolle nicht, dass VDP-Weine verschleudert werden, heißt es. Das deutsche Weinrecht stuft die Qualitäten nach dem Mostgewicht der Trauben, nach ihrem in Öchsle-Graden gemessen Zuckergehalt ein. Das geht vom normalen Qualitätswein über die Prädikatsweine Kabinett und Spätlese bis zur Auslese.

Nach VDP-Klassifikation sollen die Prädikatsbezeichnungen im trockenen (nicht im fruchtig-lieblichen) Bereich entfallen. Es gäbe keine trockenen Kabinettweine, keine trockenen Spätlesen mehr. Das gefällt nicht allen VDP-Mitgliedern. Das angesehene Weingut Koehler-Ruprecht in Kallstadt/Pfalz mit der Spitzenlage Kallstadter Saumagen erklärt, es werde sich der neuen Klassifikation nicht anschließen.

Kabinett trocken und Spätlese trocken seien wichtige Umsatzträger, und die Kunden seien daran gewöhnt. Durch den Verzicht darauf erleiden VDP-Güter womöglich auch einen Nachteil im Wettbewerb, denn es gibt genügend gute Betriebe, die nicht dem Verband angehören, und die überwiegend an trockenen Prädikatsweinen festhalten.

Bei Prädikatsweinen weiß der interessierte Käufer auch, dass der Alkoholgehalt nicht durch Zuckerung des Mostes vor der Vergärung "angereichert" werden darf. Anreicherung ist nur für normale Qualitätsweine, nicht für Prädikatsweine erlaubt. Nach der VDP-Klassifikation können theoretisch alle trockenen Weine angereichert werden, auch wenn das bei höheren Qualitäten und einer Tendenz zu geringeren Alkoholprozenten in der Praxis vielleicht keine große Rolle spielt, abgesehen von wirklich schlechten Jahrgängen.

Beim Verband wird im Übrigen argumentiert, Anreicherung sei unter der Bezeichnung Chaptalisation - so genannt nach einem französischen Minister aus dem 19. Jahrhundert - international üblich. Es sei falsch, sie zu verteufeln.

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