Kommentar Zu knapp kalkuliert

Ein Gesetz ist natürlich nur etwas wert, wenn seine Einhaltung auch kontrolliert wird. Und das könnte beim Mindestlohn eine Herausforderung werden.

Gut 200 Zöllner sollen ein Gebiet kontrollieren, das von Bad Honnef bis Bedburg und von Gummersbach bis Meckenheim reicht. Das erscheint zu wenig, um abschreckende Wirkung zu entfalten. Zumal sie auch noch durchreisende Lkw-Fahrer ausländischer Herkunft überprüfen sollen. Auch die Tatsache, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Firmenunterlagen auch für zurückliegende Zeiträume kontrollieren wird, hilft da nur wenig.

Allein die hohe Zahl der Anrufe, die bei der Hotline des Deutschen Gewerkschaftsbundes eingehen, zeigt, wie viel Unklarheit existiert. Schichtzulagen und Trinkgelder, die auf einmal in den Lohn eingerechnet werden, sind nur kleine Beispiele dafür, wie kreativ Arbeitgeber werden, wenn sie die Regelung versuchen zu umgehen.

Dass Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Überprüfung des Gesetzes nach drei Monaten ankündigt, um dann gegebenenfalls Bürokratie abzubauen, weist in die richtige Richtung. Die Kosten, die den Arbeitgebern durch die umfangreichen Dokumentationspflichten beim Mindestlohn-Gesetz auferlegt werden, beziffert der Normenkontrollrat zwar nur auf insgesamt drei Millionen Euro. Doch allein schon die Tatsache, dass Arbeitszeiten von Minijobbern dokumentiert werden müssen, zeigt, wie viel doch zu tun bleibt.

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