Sorgfaltspflicht für Kunden Verlust der EC-Karte kann teuer werden

KÖLN · Eine Schrecksekunde. In der linken seitlichen Hosentasche, wo sich normalerweise das Portemonnaie aufhält, ist - nichts. Portemonnaie mit Bargeld und EC-Karte vermutlich beim Gedränge in der Straßenbahn entwendet. Was tun?

Die Karte sofort telefonisch sperren lassen, bei seiner Bank oder Sparkasse oder beim zentralen Sperrdienst unter der Rufnummer 116 116. Danach ist man auf der sicheren Seite. Das Kreditinstitut haftet für die unverzügliche und lückenlose Umsetzung der Sperre.

Es kommt aber vor, dass zwischen Diebstahl und Kenntnisnahme des Verlustes und Kartensperre ein paar Stunden vergehen. Hat der Dieb in dieser Zeit mit Pin-Nummer Geld am Automaten abgehoben oder an einer Einzelhandelskasse bezahlt, kann es teuer werden. Denn, in solchen Fällen, so erklärt Markus Feck, Bankjurist der Verbraucherzentrale NRW, berufen sich die Banken gern auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach der "erste Anschein" dafür spreche, dass der Karteninhaber nicht sorgfältig genug mit der Pin umgegangen sei.

Er könnte die Pin, die er eigentlich nur im Kopf haben soll, zusammen mit der Karte aufbewahrt oder anderen Personen mitgeteilt haben. Hat der Bankkunde seine Sorgfaltspflichten insofern grob fahrlässig verletzt, steht ihm nach den Geschäftsbedingungen kein Anspruch auf Schadensersatz zu.

Der Anscheinsbeweis mangelnder Sorgfalt lässt sich indes widerlegen, etwa wenn der Bestohlene glaubhaft macht, dass man ihn beim Geldabheben an einem (manipulierten) Geldautomaten oder beim Bezahlen an der Einzelhandelskasse trotz aller Vorsicht "ausgespäht" hat. Anscheinsbeweis und Widerlegung, das ist ein weites Feld für strittige Einzelfälle und für die Erprobung von Kulanz.

Steffen Steudel, Sprecher des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) räumt ein, der Kunde habe ziemlich schlechte Karten, wenn vor der Sperre mit Anwendung der Pin etwas passiert. Beim Einkaufen kann man die EC-Karte auch ohne Pin nutzen. In manchen Geschäften genügt die Unterschrift. Mit elektronischer Lastschrift wird das Konto des Käufers belastet. Der Missbrauch dieses Verfahrens durch Diebe wird von der üblichen Kartensperre nicht unterbunden. Regelmäßige Überprüfung der Kontoauszüge ist daher ebenso anzuraten wie der Widerruf einer unerklärlichen Lastschrift möglichst rasch, spätestens innerhalb von acht Wochen.

Die Experten sind sich zwar einig, dass jede Lastschrift autorisiert sein muss, und dass der Händler, der sie eingereicht hat, im Zweifel die Echtheit der Unterschrift zu beweisen hat. Aber es kann Scherereien geben zwischen den beteiligten Banken und letzten Endes zwischen dem Händler, der sein Geld verlangt, und dem Karteninhaber, der selbst gar nicht gekauft hat.

Vermeiden lässt sich das, wenn man sich der Sperr-Datei Kuno bedient. Sie wird vom Spitzenverband des Einzelhandels (HDE) zusammen mit der Polizei betrieben und sperrt die Nutzung der Karte mit Unterschrift. Deshalb wird empfohlen, den Kartendiebstahl auf der Polizeiwache anzuzeigen und die Beamten zu bitten, die Kuno-Sperre einzusetzen.

Das elektronische Lastschriftverfahren ist eine vom Handel organisierte Konkurrenz für das von der Kreditwirtschaft angebotene Elektronik-Cash-Verfahren mit Pin und Zahlungsgarantie für den Händler.

Das eigene Verfahren kostet den Händler kaum etwas, es ist aber mit dem Risiko des Zahlungsausfalls (ungedecktes Konto, Betrug) belastet. Ulrich Binnebößel vom HDE beziffert den endgültigen Zahlungsausfall für 2013 mit 3,4 Millionen Euro, 0,052 Prozent des getätigten Umsatzes mit Lastschrift.

Dagegen entrichtet der Handel für das Pin-Verfahren der Banken mit Zahlungsgarantie 0,3 Prozent des Umsatzes, mindestens acht Cent je Einkauf (mit Nachlass für große Handelskonzerne). So gerechnet habe, so Binnebößel, das handelseigene Lastschriftverfahren finanzielle Vorteile. Dennoch scheint das Pin-Verfahren der Banken auf dem Vormarsch. Es bietet eben absolute Sicherheit für den Zahlungsempfänger.

Der Einzelhandelsverband meint, das System der Banken sei zu teuer. Die Entgelt-Struktur muss nun bis November neu ausgehandelt werden. Denn das Kartellamt verlangt, dass die Kreditwirtschaft nicht mehr wie bisher als einheitlicher monopolistischer Verhandlungspartner tätig wird, sondern allenfalls zu Gruppen formiert, ebenso wie auf der anderen Seite der Handel. Damit soll mehr Wettbewerb installiert werden.

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