Fernbus-Reisen Verbraucherschützer warnen vor Klauseln

DÜSSELDORF · Vor gravierenden Mängeln im "Kleingedruckten" zahlreicher Fernbuslinien warnt die NRW-Verbraucherzentrale (VZ). "In mehr als 100 Klauseln haben wir Abenteuerliches entdeckt", sagte VZ-Vorstand Klaus Müller bei der Vorstellung des Jahresberichts in Düsseldorf.

So wurde in Einzelfällen die Erstattung des Fahrpreises bei Nichtantritt ausgeschlossen, obwohl der Busunternehmer beim Verkauf des Platzes an einen anderen Fahrgast dazu verpflichtet wäre. In NRW betreiben nach dem Start der Fernbusse 2013 insgesamt 40 Unternehmen mehr als 200 Linien.

Auch bei Fahrplanänderungen von bis zu zwei Stunden wurde laut Verbraucherzentrale in einem Fall Schadensersatz verwehrt. Einzelne Unternehmen beschränkten die Haftung auf 1000 Euro - obwohl das Gesetz eine Haftung bis 1200 Euro pro Gepäckstück vorschreibt. Die Werbung mit Bordtoiletten und Klimaanlagen sei durch den Ausschluss der Mängelhaftung für technische und sanitäre Anlagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterlaufen worden, sagte Müller. Wer mit den günstigen Bussen fahren will, sollte aus Sicht Müllers genau hinschauen, ob das Angebot "fair, gerecht und gesetzestreu" sei.

Insgesamt neun Betreiber hat die Verbraucherzentrale abgemahnt - hier liegen Unterlassungserklärungen der Firmen vor. Vier Busunternehmen droht die VZ mit Klage, falls eine letzte Frist zur Nachbesserung nicht eingehalten wird. Der Geschäftsführer des Verbandes der NRW-Omnibusunternehmen, Johannes Krems, äußerte sich überrascht über die massive Kritik. Bundesweit habe es 2013 gerade 30 Beschwerden gegeben, sagte Krems unserer Zeitung. Eine Schlichtungsstelle sei eingerichtet.

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