Verbraucherschutzvereinigung warnt "Treuhandkonten verlocken zur Veruntreuung"

Bonn · Nach den Problemen mit einem Hausverwalter in Königswinter rät eine Expertin der Verbraucherschutzvereinigung "Wohnen im Eigentum" Wohnungseigentümern, auf offene Fremdgeldkonten umzustellen.

Immer mehr Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erheben schwere Vorwürfe gegen einen Hausverwalter aus Königswinter. Wie mehrfach berichtet, soll der 65-Jährige Konten der WEG nicht ordnungsgemäß verwaltet, Gelder in einem Buchungswirrwarr verschoben und mit manipulierten Sparbüchern die Beiräte in Sicherheit gewogen haben, so lauten Anschuldigungen von betroffenen Beiräten.

Dabei haben sich inzwischen mehr als 20 Gemeinschaften aus der Kundschaft des Hausverwalters zu Wort gemeldet, der nach eigener Aussage mehr als 2000 Eigentums- und Mietwohnungen in der Region betreut. Der Angegriffene beteuerte gegenüber dem GA, dass das Geld da sei. Unübersichtlich wird die Situation dadurch, dass der 65-Jährige die Gelder der WEG auf sogenannten Treuhandkonten verwaltet. Diese führt er bei der Sparkasse KölnBonn.

Die Sparkasse hat aber ihrerseits die Geschäftsbeziehungen zu dem Unternehmer "wegen Ungereimtheiten" gekündigt, so schilderte es der 65-Jährige unlängst auf einer Verhandlung vor dem Siegburger Amtsgericht (der GA berichtete). Damit stehen die WEG vor einem Problem: Sie kommen schlicht nicht mehr an ihre Gelder auf den Treuhandkonten, denn die laufen allein auf den Namen des Hausverwalters und dessen Konten sind gesperrt.

Auch eine Bilanz, wie viel Geld noch auf welchem Konto vorhanden ist, dürfte nach Ansicht von zwei Hausverwaltern, die betroffene Gemeinschaften übernommen und gegen den 65-Jährigen einen Vollstreckungstitel erwirkt haben, schwierig werden. Das bestätigte ein Beirat aus Bad Honnef: "Eine Bankmitarbeiterin hat mir mitgeteilt, dass die Sparbücher, die wir unserer WEG zugerechnet hatten, einer anderen WEG gehören."

Vor den misslichen Folgen von Treuhandkonten warnt die Verbraucherschutzvereinigung "Wohnen im Eigentum" seit Langem. Nicht zum ersten Mal gebe es Probleme mit Verwaltern, denen Unregelmäßigkeiten auf Treuhandkonten vorgeworfen werden, so sagt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Vereins aus Bonn. Der Verein hatte Mitte Dezember mit einer Informationsveranstaltung für betroffene Wohnungsinhaber den Fall des Königswinterer Hausverwalters erst ins Rollen gebracht. Für Heinrich steht fest: "Treuhandkonten sind nicht ausreichend gesichert."

Zwar müsse generell ein Verwalter nach dem Geldwäschegesetz und der Abgabenverordnung inzwischen den wirtschaftlich Berechtigten gegenüber der Bank nennen. "Trotzdem bleibt der Verwalter Kontoinhaber", betont Expertin Heinrich. Das bedeutet etwa im Falle einer Insolvenz des Verwalters, dass das Kontengeld erst einmal in die Insolvenzmasse des Schuldners fällt: "Die Gemeinschaft muss erst ihre Rechte an dem Konto geltend machen.

Hat der Verwalter Schulden, können seine Gläubiger, gegebenenfalls auch die Bank "in diese Konten pfänden", führt Heinrich aus: "Geben die Gläubiger das Geld nicht frei, muss die WEG dann mit einer Drittwiderspruchsklage die Freigabe gerichtlich erwirken. Das kostet Zeit, Nerven und Geld." Verstirbt oder verschwindet der Verwalter, so müsse die Freigabe der Konten mit zum Teil hohem Kosten- und Zeitaufwand per Gerichtsverfahren erzielt werden. Daher lautet das Resümee der Geschäftsführerin: "Treuhandkonten sind schwerer zu kontrollieren, verlocken zur Veruntreuung."

Für Gabriele Heinrich kann es nur eine Alternative geben: "Offene Fremdgeldkonten und die Vereinbarung weiterer Sicherungsmaßnahmen", sagt sie. Und weiter: "Sie erleichtern Wohnungseigentümern und Verwaltungsbeiräten die Kontrolle über den Umgang des Verwalters mit ihrem Geld." Schließlich sei der Kontoinhaber in diesem Fall die WEG. So sollten sich die Beiräte eine jederzeitige Online-Einsichtnahme in die WEG-Konten freischalten lassen.

Außerdem sollte die Bank die Kontoauszüge zweifach verschicken - an den Verwalter und die Beiräte. Dann kann eine WEG Verfügungsbeschränkungen für das Rücklagenkonto einrichten, so dass der Verwalter von dort größere Geldbeträge nur nach Gegenzeichnung des Beirates abheben kann. Schließlich wäre zu überlegen, ob die WEG der Bank eine Vertrauensperson nennt, die jederzeit Informationen von der Bank über die Kontosituation erhält. "Über diese Maßnahmen für mehr Transparenz und Sicherheit werden Wohnungseigentümer von den Banken nicht aufgeklärt."

Im Falle des Königswinterer Hausverwalters übt Heinrich daher konkrete Kritik an der Geschäfts- und Informationspolitik der Sparkasse KölnBonn. Obwohl seit 2007 Konten auf den Namen der WEG als Kontoinhaberin möglich seien, biete die Bank immer noch Treuhandkonten an, die auf den Namen des Verwalters laufen, kritisiert sie: "Die Sparkasse trägt eine gewisse Mitverantwortung an dem jetzigen Desaster und hat erst sehr spät Wohnungseigentümer informiert."

Zudem bemängelt Heinrich, dass es bei der Sparkasse KölnBonn keine Anlaufstelle für Wohnungseigentümer gebe, keine Flyer über die Besonderheiten von WEG-Konten, auch keine Infos auf der Webseite dazu, und die Mitarbeiter in diesen Fragen nicht geschult seien.

"Den Vorwurf, unsere Mitarbeiter seien in der Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften nicht geschult, weisen wir zurück", erwidert Christian Schilling, Sprecher der Sparkasse KölnBonn: "Selbstverständlich beraten wir Wohnungsverwaltungen qualifiziert zu finanziellen Fragen. Dies gilt sowohl für die WEG selbst, die von unseren Firmenkundenberatern betreut werden, als auch für die WEG-Mitglieder, die in den kontoführenden Geschäftsstellen betreut werden."

Was die Kritik an den Treuhandkonten angeht, meint der Sparkassen-Sprecher: "Wir als Sparkasse KölnBonn bieten beide Möglichkeiten an, sowohl Treuhandkonten als auch Fremdgeldkonten. Welche Kontoform gewählt wird, liegt allein in der Entscheidung der WEG und des Wohnungsverwalters." Des Weiteren sei seine Bank an einer raschen Klärung der Sachverhalte interessiert und kooperiere mit den ermittelnden Behörden.

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