Private Krankenversicherer Tarifwechsel soll einfacher werden

KÖLN · Die Private Krankenversicherung (PKV) will Kunden, die bei ihrem Unternehmen in einen anderen Tarif der Vollversicherung wechseln wollen, bereitwilliger entgegenkommen.

 Privatversicherte wählen zwischen mehreren Tarifen.

Privatversicherte wählen zwischen mehreren Tarifen.

Foto: dpa

Vom PKV-Verband entwickelte Leitlinien wurden von den meisten Versicherern akzeptiert. Von den Größeren fehlen lediglich Central und Continentale. Mit den Leitlinien, die spätestens ab Anfang 2016 gelten sollen, will die Branche der Kritik entgegenwirken, sie bearbeite Tarifwechselwünsche hinhaltend oder blockiere sie sogar, um einen Beitragsabrieb durch Umstieg in einen für den Kunden günstigeren Tarif zu vermeiden.

Der Versicherte hat das gesetzlich verbriefte Recht (§ 204 Versicherungsvertragsgesetz), bei seinem Versicherer in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Er verliert dabei weder die Altersrückstellungen noch sonstige vertragliche Ansprüche. Werden höhere Leistungen vereinbart, sind Risikozuschläge zulässig.

Anfragen zur Durchführung eines Tarifwechsels soll das Unternehmen nach den Leitlinien künftig innerhalb von 15 Arbeitstagen beantworten und für Rückfragen eine Telefonnummer oder einen Ansprechpartner nennen. Bei der Beratung soll verständlich dargelegt werden, wie sich mögliche "Zieltarife" vom bisherigen Tarif in Leistungsumfang und Beitragshöhe unterscheiden.

Mancher Kunde will vielleicht nicht unbedingt Geld sparen, sondern seinen Schutz veränderten Lebensumständen anpassen. Transparenz wird hergestellt, indem man die ganze Tariflandschaft vor dem Wechselwilligen ausbreitet oder eine Auswahl trifft. Die Auswahl soll nicht nur verkaufsoffene, sondern auch bestandsstarke Alttarife umfassen. Das Auswahlverfahren wird von Wirtschaftsprüfern kontrolliert.

Einige Versicherer wie der Marktführer Debeka haben nur eine Tariflinie, da fällt der Überblick leicht. Typisch für die Branche ist aber eine Fülle von Parallel-Tarifen mit ähnlichen Leistungen, entstanden aus Unternehmensfusionen oder einer regen Neukalkulation zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit im Neugeschäft.

Da ist es nicht leicht, eine brauchbare Alternative für den Wechselkandidaten herauszufischen. Zumal es zwei wichtige Einschnitte gegeben hat: 2009 im Neugeschäft die Portabilität (Mitnahme) von Altersrückstellungen bei Anbieterwechsel, 2013 die geschlechtsunabhängige Unisex-Kalkulation, ebenfalls im Neugeschäft. Aus Portabilität und Uni-Sex kann man nicht in die Vergangenheit zurück. Insofern ist das Wechselrecht eingeschränkt.

Im Alter gehen Wechselabsichten wohl vor allem auf den Wunsch oder die Notwendigkeit zurück, Kosten zu sparen. Bei Anpassung (Erhöhung) der Beiträge muss der Krankenversicherer die Kunden ab dem 60. Lebensjahr schon jetzt gezielt auf Tarife hinweisen, die zu einer Beitragsreduzierung führen.

Dazu gehören nach den Vorschriften Tarife mit dem aktuell höchsten Neuzugang. Diese Regelung soll nach den Leitlinien auf das 55. Lebensjahr vorgezogen werden. Mit ihrer Initiative will die PKV auch Maklern und Versicherungsberatern das Geschäft verderben, die sich als "Tarifoptimierer" anheischig machen, Kunden durch Tarifwechsel bei ihrem Unternehmen preiswerteren Versicherungsschutz zu verschaffen.

Ihnen wird vorgehalten, sie achteten zu wenig auf Leistung und zu sehr auf Beitragsersparnis, weil davon ihr Honorar abhänge. Ohne Honorar könnten die Versicherten künftig den gleichen Spareffekt erzielen, wenn sie sich an ihre Gesellschaft wenden, heißt es. Das muss sich erst noch zeigen.

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