Ex-Sparkassen-Chef Staatsanwalt ermittelt weiter gegen Schröder

KÖLN/BONN · Die Einigung mit der Sparkasse Köln-Bonn kostet deren Ex-Vorstandschef Gustav Adolf Schröder offenbar knapp eine Million Euro. Das erfuhr der General-Anzeiger aus Branchenkreisen. Schröder zahle einen Teil der Summe und verzichte zum anderen auf Anteile seiner Altersbezüge, hieß es weiter.

Das Institut hatte von Schröder wegen Fehlentscheidungen in seiner Amtszeit Schadenersatz gefordert. Die Ansprüche der Sparkasse sollen sich nach Brancheninformationen auf zwei Millionen Euro summiert haben.

Ein Gutachten bezifferte den Schaden, der während Schröders Leitung der Sparkasse von 1989 bis 2007 entstand, auf einen dreistelligen Millionenbetrag. 2005 fusionierte die Stadtsparkasse Köln unter Schröder mit der Sparkasse Bonn. Damals war das Kölner Institut bereits durch verschiedene verlustreiche Engagements in Projekten wie dem Kölner Golfclub Gut Lärchenhof in die Schlagzeilen geraten. Der Sparkasse wurde vorgeworfen, ihre Entscheidungen eher nach politischen als nach wirtschaftlichen Kriterien zu treffen.

Offenbar hat sich die Sparkasse nach intensiven juristischen Beratungen entschlossen, dem Vergleich zuzustimmen. Ein womöglich jahrelanger Rechtsstreit wäre für das Institut finanziell weniger aussichtsreich gewesen, hieß es in Branchenkreisen weiter.

Die Initiative zu dem Vergleich sei von Schröder ausgegangen. Der 71-Jährige habe die Auseinandersetzung möglichst bald klären wollen. Doch mit der Sparkasse abgeschlossen hat deren ehemaliger Chef noch nicht. Wie die Staatsanwaltschaft Köln am Mittwoch bestätigte, wird gegen Schröder genauso wie gegen den ehemaligen Chef der Sparkasse Bonn, Michael Kranz, und Schröders Nachfolger Dietmar Binkowska unter anderem wegen des Verdachts auf Unregelmäßigkeiten in der Amtsführung ermittelt. Diese strafrechtlichen Ermittlungen sind von der zivilrechtlichen Einigung Schröders mit der Sparkasse nicht betroffen.

Aus juristischen Quellen hieß es am Mittwoch, im Falle Schröder werde mit einem baldigen Abschluss der Ermittlungen gerechnet. Eine Anklage gilt als nicht ausgeschlossen. Beim Landgericht Köln liegt außerdem seit gut einem Jahr eine Klage gegen Schröder wegen Gläubigerbegünstigung vor, deren Zulassung zur Hauptverhandlung geprüft wird.

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