Klage erhoben Staatsanwälte klagen Schröder, Schäfer und Esch an

KÖLN · Es besteht Verdacht der Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit gegen die beiden ehemalige Sparkassen-Vorstände und den Troisdorfer Bauunternehmer.

Eine zwölfköpfige Ermittlergruppe der Staatsanwaltschaft Köln, der Kölner Polizei und anderer Behörden hat sich in den vergangenen Monaten durch dicke Datenbestände gekämpft, zahlreiche Zeugen und die Beschuldigten vernommen.

Es ist ein umfangreiches Verfahren, um das es bei der Beteiligung der Sparkasse Köln-Bonn an den MMC-Filmstudios in Köln-Ossendorf geht. Das Ergebnis: Die Staatsanwaltschaft Köln hat gegen zwei frühere Vorstände der Sparkasse und den Geschäftsführer einer mit ihr verbundenen Projektentwicklungsgesellschaft Anklage erhoben, teilten die Ankläger gestern mit.

Dabei handelt es sich um den früheren Vorstandschef der Sparkasse, Gustav Adolf Schröder, das frühere Vorstandsmitglied Franz-Josef Schäfer sowie den Troisdorfer Bauunternehmer Josef Esch, bestätigte das Landgericht Köln auf Anfrage.

Den Beschuldigten werfen die Staatsanwälte Untreue in besonders schweren Fällen und Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall vor. Der Schaden soll 91,5 Millionen Euro betragen.

1997 habe sich die Sparkasse über eine Tochtergesellschaft an einem Medienunternehmen beteiligt, das als Mieterin eines größeren Studiokomplexes in Köln-Ossendorf vorgesehen war, und habe eine der Beteiligungsquote entsprechende Mietgarantie übernommen, obwohl die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens und die Mietbedingungen keine Erträge, sondern finanzielle Belastungen der Sparkasse erwarten ließen. Trotz deutlicher Hinweise auf die Verlustrisiken sei eine Prüfung unterblieben.

Die Staatsanwälte sprechen von verschleierten Zahlungen, nicht erbrachten Leistungen sowie nicht hinreichender Kontrolle. Angesichts der Verluste der Sparkasse aus den Mietervermittlungsgarantien habe sich die Projektentwicklungsgesellschaft 2003 gegenüber Schröder bereit erklärt, der Sparkasse einen Mietzuschuss von 7,5 Millionen Euro sowie weitere Zahlungen zukommen zu lassen.

Im Gegenzug habe sich Schröder für die Erteilung eines Auftrags an eine der Projektentwicklungsgesellschaft von Esch zuzurechnende Unternehmensgruppe beim Neubau der Nordhallen der Koelnmesse GmbH eingesetzt. Da die "nicht ausschließlich an sachlichen Kriterien orientierten Handlungen des damaligen Vorstandsvorsitzenden seine Dienstpflichten als Amtsträger verletzten, bestehe hinreichender Tatverdacht der Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung in einem besonders schweren Fall".

Schröders Anwältin Gaby Münchhalffen wies gestern die Anklagepunkte zurück. Schröder habe immer im Interesse der Sparkasse gehandelt. Sämtlichen Zahlungen, die die Beteiligungsgesellschaft der Sparkasse Köln-Bonn, die SKBB, erhalten habe, hätten Leistungen zugrunde gelegen.

"Dass Köln zur Medienhauptstadt geworden ist, ist auch ein Verdienst der Sparkasse Köln-Bonn und ihres Engagements für besagtes Medienunternehmen", so Münchhalffen. Die Sparkasse möchte sich grundsätzlich nicht zur Anklageerhebung äußern. Ein Sprecher von Esch kündigte für heute eine Erklärung an.

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