Kommentar Spiel auf Zeit

Es spricht viel dafür, dass das BGH-Urteil zu den Bearbeitungsgebühren auch auf Immobilienkredite und Bauspardarlehen anwendbar ist.

Rechtlich, aber auch die Reaktion der möglicherweise betroffenen Banken und Bausparkassen. Jetzt, da die ersten Ansprüche von Verbraucherschützern geltend gemacht werden, tauchen sie ab, wiegeln ab und vertrösten auf später. Genauso haben es die Banken gemacht, als die ersten Urteile gefällt wurden, die die Gebühren bei Verbraucherdarlehen für nicht rechtens erklärt haben.

Den Bausparkassen und Banken kann man dieses Taktieren kaum vorwerfen, sie versuchen, sich in die Verjährung zu retten und den finanziellen Schaden für das Unternehmen möglichst klein zu halten.

Jetzt ist der Verbraucher am Zug. Er muss klären, ob er bei seinen Immobilienkrediten und Bauspardarlehen auch für dubiose Darlehensgebühren und Bearbeitungsentgelte zur Kasse gebeten wurde. Und wenn er betroffen ist, dann muss schnell gehandelt werden. Es droht die Verjährung seiner Ansprüche.

Mit den Banken und Bausparkassen, die nun mit Rückforderungen in beträchtlicher Höhe konfrontiert werden, muss man allerdings wenig Mitleid haben. Sie haben zu lange darauf gesetzt, dass die Justiz die unseriösen Praktiken schon nicht beanstanden wird. Offensichtlich war dies eine eklatante Fehleinschätzung, sie kommt sie nun teuer zu stehen.

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