Schuldnerberatung Bonn Schuldner sollen es bald leichter haben

BONN · Zum 1. Juli ändert sich das Insolvenzrecht für Verbraucher. Nicht alle Betroffenen profitieren davon.

 Hilft beim Weg aus der Schuldenfalle: Ralf Jeuschede mit einer Klientin in der Zentralen Schuldnerberatung Bonn.

Hilft beim Weg aus der Schuldenfalle: Ralf Jeuschede mit einer Klientin in der Zentralen Schuldnerberatung Bonn.

Foto: Barbara Frommann

Menschen, die ihre Schulden nicht mehr zurückzahlen können, soll es künftig besser gehen. So jedenfalls sieht es die Insolvenzrechtsreform vor, die zum 1. Juli in Kraft tritt. Nach dem neuen Recht kann die Restschuldbefreiung schneller erreicht werden: Statt nach bisher sechs Jahren kann beispielsweise künftig der Neustart in ein schuldenfreies Leben schon nach drei oder fünf Jahren erfolgen. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: Etwa wenn es dem Schuldner gelingt, mindestens 35 Prozent der Schulden, die Gläubiger angemeldet haben, sowie die gesamten Verfahrenskosten in diesem Zeitraum zu zahlen - dann verkürzt sich die Frist der Restschuldbefreiung auf drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Ralf Jeuschede von der Zentralen Schuldnerberatung in Bonn rechnet vor: "Selbst wenn ein Schuldner mit Verbindlichkeiten von 38 841 Euro jeden Monat 500 Euro zurückzahlen würde, kommt er nicht in die Dreijahresregelung." Der Haken: "Klienten, die das zahlen können, haben wir hier nur selten." Das Kernanliegen der Novellierung der Insolvenzordnung, nämlich die Verkürzung der Verfahrenslaufzeit auf drei Jahre, ist aus Sicht des Diplom-Sozialarbeiters verfehlt.

Denn die meisten der überschuldeten Menschen, also derjenigen, die ihre Schulden nicht mehr zurückzahlen können, sind Alleinerziehende und Immobilienbesitzer, "und 75 Prozent aller Schuldner sind Krisenschuldner", sagt der 58-Jährige. Es sind Menschen, die nicht etwa in Saus und Braus gelebt, sondern "solide geplant haben" und durch unvorhersehbare Lebenskrisen wie eine Scheidung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Deshalb sind sie knapp bei Kasse und können nur kleine Beträge zur Schuldentilgung erübrigen. Alleinstehenden bleiben nach der Pfändung lediglich 1050 Euro netto im Monat, ein Ehepaar mit zwei Kindern hat noch 1870 Euro netto im Monat zum Leben.

Dennoch gilt: Wer unverhofft zum Beispiel durch Verwandte zu Geld kommt oder eine neue Arbeitsstelle bekommt und Geld verdient, kann sich schneller aus der Schuldenfalle befreien. Weiteres Ziel der Novelle: Arbeitslose sollen einen Anreiz haben, eine Beschäftigung anzunehmen. Zuvor wurde alles bis zur genannten Freigrenze gepfändet. Nun können sie ihre Schulden schneller abtragen und früher schuldenfrei sein.

Immerhin waren im Jahr 2013 fast 57 Prozent der Klienten bei der Zentralen Schuldnerberatung Bonn arbeitslos. Geschieden waren gut 30 Prozent, ohne abgeschlossene Ausbildung 56,8 Prozent, das Durschnittsalter lag bei 41 Jahren, die durchschnittliche Schuldenhöhe betrug rund 31 050 Euro bei im Schnitt zwölf Gläubigern.

Damit es gar nicht erst besonders dramatisch wird, rät Ralf Jeuschede, der 2013 mit seinen Kolleginnen und Kollegen 1363 Neuklienten mit 774 Kindern in der Akutberatung betreut hat, "sich bei uns so schnell wie möglich zu melden, wenn absehbar ist, dass man die Verbindlichkeiten nicht wie geplant zurückzahlen kann". Das ist der Unterschied zur Verschuldung: Dann leisten die Schuldner regelmäßig Zahlungen an ihre Gläubiger in der geforderten Höhe.

Nach der bisherigen Insolvenzregelung schauten die Gläubiger oft in die Röhre. "In rund 80 Prozent der Verfahren haben die Gläubiger keinen Cent zurückbekommen", sagt Ralf Jeuschede. Der Vorteil der Neuregelung liegt in der Möglichkeit der Schuldner, unverhoffte Geldbeträge einzusetzen, um früher aus den Schulden auszusteigen. Und nichts wollen die Klienten der Zentralen Schuldnerberatung, die von der Stadt Bonn, dem Land NRW, der Caritas, dem Diakonischen Werk und dem Sparkassenfonds getragen wird, lieber: "Die Leute wollen ihre Schulden zurückzahlen", sagt Jeuschede. Und die Erfolgsquote seiner Einrichtung gibt ihm Recht: Von 4385 eröffneten Insolvenzverfahren im Jahr 2013 wurde lediglich in 20 Fällen die Restschuldbefreiung versagt.

Dabei ist die Zahl der überschuldeten Menschen in Bonn relativ stabil: 9,38 Prozent der Bürger waren 2013 betroffen, im Rhein-Sieg-Kreis waren es 8,96 und in Nordrhein-Westfalen 11,32 Prozent. Auch innerhalb der Bonner Stadtbezirke gibt es Unterschiede (Zahlen von 2008): Während in Tannenbusch 21,41 Prozent überschuldet waren, konnten in der Weststadt 7,06 Prozent der Bewohner, in Dransdorf und Endenich 14,42 Prozent sowie in Auerberg, Graurheindorf und der Nordstadt 13,61 Prozent der Bewohner ihre Schulden nicht mehr zurückzahlen.

Kontakt

Die Zentrale Schuldnerberatung ist eine anerkannte Insolvenzberatungsstelle in Bonn: Die Beratung ist - im Gegensatz zu kommerziellen Anbietern - kostenlos und kann von allen betroffenen Bonnern in Anspruch genommen werden. Sie umfasst neben der Klärung rechtlicher Fragen auch Hilfen zur Stabilisierung der Lebenssituation. Die Wartezeit bis zum ersten Termin beträgt derzeit drei bis vier Wochen. Mittwochs von 9 bis 11 Uhr bieten die acht Beraterinnen und Berater eine offene Sprechstunde ohne Voranmeldung. Dienstags gibt es einmal monatlich eine späte Sprechstunde für Berufstätige nach Anmeldung. Kontakt: Zentrale Schuldnerberatung, Noeggerath-straße 49, 53111 Bonn, Telefon 0228/96 96 60, Fax: 0228/96 96 610, www.schuldnerberatung-bonn.de, Mail: schuldnerberatung@cd-bonn.de.

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