Verteidiger wollen milde Strafen für Krockow und Oppenheim Ringen um eine Lebensperspektive

KÖLN · "Ich rufe Sie auf, eine Entscheidung zu treffen, die dem Grafen eine Perspektive lässt", appellierte Daniel Krause, der Anwalt Matthias Graf von Krockows, an die 16. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts.

 Gestern vor Gericht: Die ehemaligen Banker Christopher Freiherr von Oppenheim (rechts) und Matthias Graf von Krockow (links) stehen in Köln im Verhandlungssaal zwischen Anwälten.

Gestern vor Gericht: Die ehemaligen Banker Christopher Freiherr von Oppenheim (rechts) und Matthias Graf von Krockow (links) stehen in Köln im Verhandlungssaal zwischen Anwälten.

Foto: dpa

Über eine Stunde lang hatten er und ein Kollege zuvor dargelegt, warum eine Bewährungsstrafe oder auch eine Geldstrafe für Krockow verhängt werden könne.

Eine Haftstrafe wollen auch die Anwälte von Christopher Freiherr von Oppenheim im Untreueprozess gegen die Ex-Manager von Sal. Oppenheim vermeiden. "Ein Neuanfang würde durch eine Vollzugsstrafe unmöglich gemacht", sagte Klaus Volk, einer seiner Anwälte. Oppenheim brauche nicht die Stille einer Gefängniszelle zum Nachdenken. Das habe er bereits getan. "Vieles, was Strafe bewirken soll, hat das Verfahren bereits bewirkt", sagte Volk weiter.

Die Verteidigung Krockows und die Oppenheims führten teils die gleichen Argumente ins Feld. Beide wiesen auf die Geständnisse ihrer Mandanten hin, darauf, dass sie sich den Fragen des Gerichts gestellt hatten, auf geleistete Aufklärungshilfe oder ihre Reue und Entschuldigungen. Sie betonten auch, dass sich Krockow und Oppenheim massiv selbst geschädigt hätten, finanziell und moralisch. Sie hätten ihre gesellschaftliche Stellung verloren, mit ihrem Namen bliebe das Ende der Privatbank verbunden.

Ihr verbliebenes Vermögen wollten sie einsetzen, um den Schaden möglichst wiedergutzumachen. Vereinbarungen mit der Deutschen Bank, die Sal. Oppenheim 2010 in einem Notverkauf übernommen hatte, habe Oppenheim abgeschlossen, Krockow strebe eine Vereinbarung an, so die Verteidiger.

Sie wiesen auch den Vorwurf der Staatsanwaltschaft zurück, dass es um Untreue in einem besonders schweren Fall gehe. Wenn bei einer Bank etwas schief gehe, dann gehe viel schief, hieß es etwa. Dabei reicht für schwere Untreue etwa ein Schaden von 50 000 Euro. Krause verwies weiter darauf, dass von der Bank Arcandor-Aktien auf eine Familienholding übertragen worden seien, so dass hier der Schaden entstanden sei. Außerdem bestritt er, dass die Bankchefs ein Informationsmonopol errichtet hätten, um so eine Kontrolle durch die Aufsichtsgremien auszuschalten.

Unterschiedlich beurteilten die Parteien aber die Rolle ihrer Mandanten. "Eine erstaunliche Sorglosigkeit", bescheinigte Norbert Scharf seinem Mandanten Oppenheim. Der sei nicht Ideengeber gewesen, sei vielmehr von Entscheidungen, die Krockow, Friedrich Carl Janssen oder Josef Esch bei dem gescheiterten Rettungsversuch bei Arcandor getroffen hätten, informiert worden. Haupttäter will aber auch Krockow nicht gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft wirft den ehemaligen persönlich haftenden Gesellschaftern von Sal. Oppenheim vor, sie hätten das Institut schwer geschädigt. Bei einem Grundstücksgeschäft in Frankfurt und beim Einstieg in Arcandor sowie bei einem Kredit für den Warenhaus- und Touristikkonzern soll der Privatbank ein Schaden von rund 105 Millionen Euro entstanden sein.

Für Krockow fordert die Anklage drei Jahre und drei Monate Haft, für Oppenheim zwei Jahre und acht Monate. Die härteste Strafe droht Ex-Risikovorstand Janssen, der die Taten bestreitet. Er soll für drei Jahre und sechs Monate in Haft, Dieter Pfundt, der die Vorwürfe auch zurückweist, für zwei Jahre und zehn Monate.

Strafen bis zu zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden. Für Esch fordert die Staatsanwaltschaft wegen Verstößen gegen das Kreditwesengesetz eine Geldstrafe. Am Mittwoch wird der Prozess mit weiteren Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt.

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