Prozess in Köln Quelle-Erbin Schickedanz muss im Prozess gegen Oppenheim, Esch und andere nachlegen

KÖLN · Der größte Saal der Zivilabteilung am Kölner Landgericht ist kaum groß genug: Allein für Madeleine Schickedanz sitzen sechs Juristen vor den Richtern der 21. Zivilkammer. 19 Vertreter haben die Gegner der Quelle-Erbin geschickt. Der Aufwand ist enorm.

Riesenaufwand: Im Schickedanz-Prozess sitzen 25 Juristen vor den Richtern.

Riesenaufwand: Im Schickedanz-Prozess sitzen 25 Juristen vor den Richtern.

Foto: ap

Der Streitwert in dem Verfahren, das die Beteiligten gestern zum ersten Mal in einen Gerichtssaal führte, ist es auch: Schickedanz fordert 1,9 Milliarden Euro, weil sie sich von der Bank Sal. Oppenheim unter deren früherer Führung, dem Immobilienentwickler Josef Esch und zwölf weiteren Beklagten um ihr Vermögen gebracht fühlt. Schickedanz argumentiert, die Beklagten hätten sie als Strohfrau benutzt. Am ersten Verhandlungstag aber wird klar: Das ist bislang nicht bewiesen.

Schickedanz war im Jahr 2001 Kundin von Sal. Oppenheim geworden. Mit Geld, das die Bank ihr lieh, erhöhte sie anschließend mehrmals ihren Aktienanteil an dem Karstadt-Quelle-Konzern, dessen Versandsparte ihr Vater aufgebaut hatte. Das Investment in den Karstadt-Quelle-Konzern, der später Arcandor hieß, wurde Schickedanz zum Verhängnis: Arcandor meldete im Jahr 2009 Insolvenz an.

Die Aktien will Schickedanz aber nicht aus freien Stücken gekauft haben: Sie fühlte sich ihrer Klageschrift zufolge von früheren Sal.-Oppenheim-Chefs und dem Immobilienentwickler Josef Esch zu den Investments gedrängt. Die Finanzexperten hätten ihren Einfluss auf Karstadt und Quelle ausbauen wollen, um die in den Kaufhausimmobilien verborgenen Stillen Reserven zu heben, argumentieren Schickedanz' Anwälte. Letztlich handele es sich um Scheingeschäfte.

Das aber wischt der Vorsitzende Richter vom Tisch: Er sagt, Scheingeschäfte sehe die Kammer "eher nicht". Es dürfte in dem Zivilprozess deshalb zum Beispiel darum gehen, ob Sal. Oppenheim oder Esch Pflichten als Vermögensverwalter verletzt haben.

Dass Sal. Oppenheim als Vermögensverwalter der Quelle-Erbin gelten kann, sieht das Gericht nach den Worten des Vorsitzenden "skeptisch". Weniger skeptisch sehe die Kammer aber, dass Esch in ebendieser Rolle war.

Doch hat Esch Schickedanz tatsächlich nicht ausreichend beraten? Hätte er der Unternehmerin erklären müssen, wie gefährlich ein Aktienkauf auf Kredit ist? Schickedanz' Anwalt Stefan Homann sagt, die Erbin habe "nicht selbst nachgedacht." Sie habe ihren Beratern vertraut. Der Vorsitzende Richter aber äußert Zweifel an der Aufklärungspflicht - angesichts des "Backgrounds" der Quelle-Erbin.

Gleichwohl scheint die Klage nicht völlig aussichtslos. Der Richter spricht davon, dass die früheren Sal.-Oppenheim-Verantwortlichen jedenfalls im Fall eines Kredits an Schickedanz aus dem Jahr 2005 - dem sogenannten ADG-Darlehen - offenbar auch eigene Interessen verfolgt hätten. Die Vergleichsverhandlungen zwischen Schickedanz und ihren Gegnern dauern an.

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