Prozess zum Postbank-Kauf Postchef Appel verweigert Aussage

KÖLN · Die Deutsche Bank will die Postbank wieder loswerden. Gleichzeitig beschäftigt die zurückliegende Übernahme der Postbank das Oberlandesgericht (OLG) Köln.

Die Verlagsgesellschaft Effekten Spiegel fordert von der Deutschen Bank einen Nachschlag auf den freiwillig gewährten Abfindungspreis von 25 Euro für ihre Postbank-Aktien. Der Kläger behauptet, die Deutsche Bank habe auf die Postbank schon großen Einfluss ausüben können, bevor sie mit ihrem Anteil die Schwelle von 30 Prozent der Stimmrechte überschritt.

Bei mindestens 30 Prozent muss den anderen Aktionären ein Übernahmepflichtangebot gemacht werden. Das, so die Argumentation, hätte in diesem Fall viel höher ausfallen müssen als das später unterbreitete Übernahmeangebot von 25 Euro für die Kleinaktionäre. Immerhin zahlte die Deutsche Bank an die Post für deren Anteile bis zu 49 Euro je Aktie. Die Klage des Effekten Spiegels wurde in erster und zweiter Instanz abgewiesen. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwies das Verfahren jedoch an das OLG Köln zurück mit der Auflage zu prüfen, ob die Deutsche Bank die Postbank schon kontrollierte, bevor sie auf 30 Prozent der Stimmrechte kam.

Das zu klären, wird allerdings schwierig. Denn Postchef Frank Appel, der als Zeuge befragt werden sollte, hat für sich ein Aussageverweigerungsrecht reklamiert. Es handele sich um Geschäftsgeheimnisse, die er nicht preisgeben könne. Der 13. Senat des OLG muss nun in einem "Zwischenstreit" entscheiden, ob Appel die Aussage zu Recht verweigert.

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