Straßenverkehrsamt Parkausweis für Handwerker in Köln/Bonn

RHEIN-SIEG-KREIS · Handwerker können beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises oder bei den Kommunen sogenannte Handwerker-Parkausweise beantragen. Denn häufig gleicht die Suche nach einem Stellplatz in Städten und Wohngebieten der Suche nach der Nadel im Heuhaufen.

Wer mit seinem Handwerksbetrieb in der Region Köln/Bonn regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie Dienstleistungen im Außendienst durchführt, bekommt eine Ausnahmegenehmigung zum Parken in der gesamten Region. Diese ermöglicht das Parken im eingeschränkten Halteverbot und im Zonenhalteverbot.

Aber auch Parkplätze mit Parkuhren und Parkscheinautomaten können genutzt werden, ohne dass ein Entgelt bezahlt oder die Parkhöchstdauer beachtet werden muss. In Zonen mit Parkscheibenpflicht braucht die blaue Scheibe nicht ausgelegt zu werden. "Der Handwerkerparkausweis stellt gerade für die Region Köln/Bonn eine Erleichterung für die Arbeit von Handwerksbetrieben dar, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind", sagt Kreisdirektorin Annerose Heinze.

Die Gültigkeit der Genehmigung erstreckt sich auch auf die Städte Köln, Bonn und Leverkusen sowie den Rhein-Erft-Kreis, den Rhein-Bergischen und den Oberbergischen Kreis. Welche Straßenverkehrsbehörde oder Stadt für den jeweiligen Betrieb zuständig ist, kommt auf den Sitz der Firma an.

Wer im Geltungsbereich und bei der Kammer gemeldet ist, wendet sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Antragssteller mit Sitz außerhalb bekommen den Ausweis bei einer beliebigen Straßenverkehrsbehörde im Geltungsbereich, erklärt Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes Rhein-Sieg. Die Kosten für den ein Jahr gültigen Ausweis betragen 305 Euro. Jeder weitere kostet 153 Euro.

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