Fragen und Antworten Mehr Geld für Mütter und Frührentner

BERLIN · Seit 1. Juli ist das Rentenpaket der Großen Koalition in Kraft. Es gelten Verbesserungen bei der Mütterrente sowie eine abschlagsfreie Rente ab 63. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den neuen Regelungen.

Fragen und Antworten: Mehr Geld für Mütter und Frührentner
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Wer profitiert von der Mütterrente?

Künftig wird die Erziehungsleistung bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, bei der Rente ihrer Mutter oder ihres Vaters besser berücksichtigt. Dies steigert die Höhe der Rente. Alle Betroffenen bekommen auf ihrem Rentenkonto ein zusätzliches Jahr an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Insgesamt werden damit dann zwei Jahre Erziehung rentenwirksam. Bei Kindern, die nach 1992 geboren sind, sind es bereits drei Jahre. Durch das zusätzliche Jahr erhöht sich die Rente pro Kind um 28,61 Euro im Westen und 26,39 Euro im Osten.

Was müssen Rentner tun, um die höhere Mütterrente zu bekommen?

Nichts. Bei den rund 9,5 Millionen Müttern und Vätern, die bereits in Rente sind, geht alles automatisch. Auch Väter, die zu Hause geblieben sind und Kinder mit Geburten vor 1992 betreut haben, haben Anspruch auf die neue Leistung. Insgesamt sollen auch etwa 150.000 Männer betroffen sein. Grundsätzlich gilt: Nach Angaben der Gesetzlichen Rentenversicherung dürfte bei den Bestandsrentnern die Umstellung bis Ende des Jahres gelaufen sein. Niemand muss einen Antrag stellen. Wenn das Geld nicht mit der Juli-Rente auf dem Konto sein sollte, wird der Zuschlag später rückwirkend ausgezahlt.

Was muss man für die Mütterrente tun, wenn man noch nicht Rentner ist?

Bei allen Müttern mit Geburten vor 1992, die noch nicht im Rentenbezug sind, werden bei der Klärung des Rentenkontos künftig zwei Jahre an Kindererziehungsleistungen gutgeschrieben und bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Da eine Vielzahl von Faktoren, die zum Teil auch in Wechselwirkung zueinander stehen, in die Rentenberechnung eingehen, kann unter dem Strich etwas mehr oder etwas weniger herauskommen als 28,61 Euro im Westen.

Gibt es Ausnahmen bei der Mütterrente?

Einige sehr wenige Mütter mit Geburten vor 1992, die noch nicht in Rente sind, werden nicht voll profitieren. Grundsätzlich ist die Regelung mit den Kindererziehungszeiten so gedacht, dass die zusätzlichen Rentenansprüche den Verdienstausfall in der Kleinkindphase abfedern sollen. Das heißt: Wenn Mütter schon im zweiten Lebensjahr des Kindes wieder in den Job eingestiegen sind und dabei sehr gut verdient haben, bekommen sie nicht die finanzielle Aufwertung.

Dies gilt aber nur für Mütter, die noch nicht im Rentenbezug sind. Nur bei ihnen wird noch einmal geprüft, ob und in welcher Höhe sie im zweiten Lebensjahr ihres Kindes Erwerbseinkommen hatten und Rentenpunkte gesammelt haben. Bei Müttern, die schon im Rentenbezug sind, läuft es anders: Ihnen wird pauschal der entsprechende Zuschlag gutgeschrieben.

Wer bekommt die Mütterrente in Scheidungsfällen?

Der Zuschlag bei der Mütterrente steht dem Ex-Ehepartner zu, auf dessen Konto bereits ein Jahr für Kindererziehung gut geschrieben wurde. Viele Väter, deren Ehen vor Jahren geschieden wurden, finden dies ungerecht: Bei der Scheidung mussten sie im Zuge des Versorgungsausgleiches Rentenanwartschaften an ihre Ex-Ehefrau abgeben, und nun sollen sie leer ausgehen?

Rentenexperten weisen außerdem darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, vor einem Familiengericht den Versorgungsausgleich neu aufrollen zu lassen. Doch jeder, der damit liebäugelt, sollte sich vorher eingehend juristisch beraten lassen. Fraglich ist, ob sich ein Rechtsstreit finanziell überhaupt lohnt. Familienrechtler verweisen zudem darauf, dass das Versorgungsrecht im September 2009 grundlegend geändert wurde.

Wer bekommt die Rente mit 63?

Seit Juli können Menschen, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, schon mit 63 in Rente gehen, ohne dabei die versicherungsmathematisch fälligen Abschläge von 0,3 Prozent je Monat früheren Rentenantritts in Kauf zu nehmen. Ab dem Jahrgang 1953 steigt die Altersgrenze wieder schrittweise an. Für alle Jahrgänge nach 1964 beträgt die Altersgrenze 65 Jahre.

Wie steht es mit Zeiten der Arbeitslosigkeit?

Zeiten mit Bezug von Arbeitslosengeld zählen zu den 45 Jahren. Zeiten, in denen Arbeitslosengeld II oder die frühere Arbeitslosenhilfe bezogen wurde, zählen nicht dazu. Die Rentenversicherung hat frühzeitig darauf hingewiesen, dass sich die Auszahlung der Rente mit 63 verzögern kann, wenn es Probleme beim Nachweis der 45 Versicherungsjahre im Fall von Arbeitslosigkeit gibt.

Auch die Bundesagentur für Arbeit verfügt nicht mehr über die nötigen Daten. Es könnten aufwendige Recherchen bei der Krankenkasse fällig werden. Sollte es partout keine Belege geben, müsste der Betroffene eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass seine Angaben stimmen. Klar ist: Die Betroffenen bekommen eine Nachzahlung, sobald der Rentenanspruch feststeht.

Muss die Rente mit 63 beantragt werden?

Ja, so, wie jede andere Rente auch. Das Geld fließt nicht automatisch. Anträge sind im Internet abrufbar. Da es sich aber um eine komplexe Angelegenheit handelt, ist es dringend geboten, sich von fachkundiger Stelle beraten zu lassen. Dafür bieten sich die Auskunfts- und Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung an. Außerdem gibt es ehrenamtliche Versichertenberater, die regelmäßig geschult werden und mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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