Sal. Oppenheim Klare Worte der Ankläger

KÖLN · Mehr als sieben Stunden hielt die Staatsanwaltschaft im Untreueprozess gegen die ehemalige Führung von Sal. Oppenheim den Angeklagten Verfehlungen vor. Den Angeklagten dürften mehr als einmal die Ohren geklingelt haben.

Die Ankläger sprachen von unzweifelhaftem Vorsatz, bewusster Täuschung der Aufsichtsbehörden und einer bewussten Verschleierungspolitik gegenüber den Fachabteilungen der Bank, die gezielt "dumm gehalten" worden seien. Die Manager sollen das Bankhaus um rund 105 Millionen Euro geschädigt haben. Die härteste Strafe droht Friedrich Carl Janssen, der die Taten bis zuletzt bestritten hatte. Er hätte als Risikomanager des Instituts besonders genau hinschauen und einschreiten müssen, so die Einschätzung der Ankläger. Janssen soll für drei Jahre und sechs Monate in Haft.

Für Matthias Graf von Krockow fordern die Staatsanwälte drei Jahre und drei Monate Haft. Er habe vorsätzlich drohende persönliche Nachteile auf die Bank verlagert, so Oberstaatsanwalt Gunnar Greier. Strafmildernd wertet die Anklage aber sein Geständnis, mit dem er zur Aufklärung beigetragen habe. Dieter Pfundt, der wie Janssen die Taten abgestritten hat, soll für zwei Jahre und zehn Monate in Haft, der geständige Christopher Freiherr von Oppenheim für zwei Jahre und acht Monate.

Beleuchtet wurden von der 16. Großen Strafkammer in insgesamt 122 Verhandlungstagen eine Kreditgewährung und eine Beteiligung an Arcandor sowie der Ankauf einer Grundstücksgesellschaft mit Immobilien in der Bockenheimer Landstraße in Frankfurt.

Oberstaatsanwalt Torsten Elschenbroich sparte in seinem knapp vierstündigen Vortrag auch nicht mit Seitenhieben auf das allgemeine Geschäftsgebaren von Josef Esch und der Bank vor allem im Hinblick auf die Oppenheim-Esch-Fonds, die er als "Steuersparmodell für steuerlastgeplagte Multimillionäre" bezeichnete. Elschenbroich setzte in seinem Plädoyer weit vor der eigentlichen Tat an: Schon kurz nach dem Tod des Aufsichtsratsvorsitzenden Alfred von Oppenheim 2005 seien die Aufsichtsgremien der Bank "in ihrer Qualität deutlich geschwächt" worden.

Dieses Vorgehen sieht die Staatsanwaltschaft als Grundlage dessen, was im September 2008 geschah, als die vier Manager dem stark kriselnden Warenhauskonzern Arcandor noch einen Kredit gewährten und zugleich 23 Millionen Aktien des Unternehmens kauften. Mit diesem Engagement hätten die Angeklagten Sal. Oppenheim einen Schaden von 79 Millionen Euro zugefügt, sagte Elschenbroich.

Die Angeklagten hatten diesen kaum geprüften Einstieg bei Arcandor mit der drohenden Insolvenz des Konzerns und großer Zeitnot begründet. Damit aber hätten sie Informationspflichten verletzt. Gerade in der damals schwierigen Situation hätten die Banker genau hinsehen müssen. Aber noch nicht einmal die bankübliche Sorgfalt hätten die Angeklagten walten lassen. Außerdem hätte man die Zusagen ja an Bedingungen knüpfen können.

Krockow und Oppenheim hatten zugegeben, dass sie Arcandor und seine Hauptaktionärin Madeleine Schickedanz auch deshalb 2008 stützten, weil sie als Bürgen für einen Kredit an Schickedanz um ihr eigenes Vermögen fürchteten. Warnungen von verschiedenen Seiten seien ignoriert worden, sagte Elschenbroich. Diesen schon 2005 gewährten Kredit nennt die Staatsanwaltschaft Strohmännerkredit, der nur zur Täuschung der bankeigenen Aufsichtsgremien und vor allem der externen Finanzaufsicht gedient habe.

Bei der Strafzumessung geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass jeder der Manager für die Geschäfte gleichermaßen verantwortlich ist. Schließlich habe in der Führung das Einstimmigkeitsprinzip gegolten.

Mit einer Geldstrafe soll dagegen der Immobilienentwickler Josef Esch davonkommen. Bereits eingestellt gegen eine Geldauflage von insgesamt sechs Millionen Euro ist seine Beteiligung am Frankfurter Immobiliengeschäft, bei dem ihm Beihilfe zur Untreue vorgeworfen worden war.

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