Hartz IV Hohe Mieten und wenig einfache Jobs

BONN · Von allen Städten und Kreisen in Deutschland bekommt eine Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft in Bonn die höchsten monatlichen Bezüge.

 Die Hartz-IV-Zahlungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Region.

Die Hartz-IV-Zahlungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Region.

Foto: dpa

Hinter dem sperrigen Begriff Bedarfsgemeinschaft verbergen sich in einem Haushalt gemeinsam lebende Personen, einzeln, paarweise, oft aber auch Familien. 987 Euro im Monat erhält eine Bedarfsgemeinschaft im Durchschnitt in Bonn an Sozialleistungen. Der bundesweite Schnitt liegt bei 864,42 Euro im Monat. Das geht aus einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Die Zahlungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Region jedoch zum Teil sehr stark. In der Region Sonneberg im Süden Thüringens sind es gerade einmal 685 Euro, 302 Euro weniger als in Bonn. Die monatliche Summe setzt sich neben den Hartz-IV-Regelleistungen vor allem aus Zahlungen für Unterkunft und Heizung sowie Sozialversicherungsbeiträgen zusammen.

Mehr Geld bedeutet noch lange nicht, dass die Familien sich auch mehr davon leisten könnten: Die hohen Zahlungen für die Unterkunft sind eine der Ursachen, warum in Bonn die Leistungen umfangreicher ausfallen als in anderen Städten. "In Bonn fehlt bezahlbarer Wohnraum", sagt Jörg Ernst, Sprecher des Jobcenters Bonn. 444 Euro erhält eine Bedarfsgemeinschaft in Bonn statistisch gesehen pro Monat. In Köln, auch eine Stadt mit hohen Mietpreisen, sind es lediglich 422 Euro. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden "in angemessener Höhe" erstattet.

Grundlage für den angemessenen Mietpreis sind der Mietspiegel, die Höhe der Grundmieten in öffentlich geförderten Wohnungen dreier großer Wohnungsgesellschaften und die Daten der städtischen Wohnungsmarktbeobachtung, heißt es bei der Stadt Bonn. Die sozialhilferechtlich angemessenen Heizkosten werden nach Heizart, Wohnungs- und Gebäudegröße berechnet, heißt es außerdem. Die Angemessenheit werde im Einzelfall geprüft und festgelegt. 2013 zahlte Bonn 69 Millionen Euro, von denen der Bund 23 Millionen Euro erstattete.

Außerdem, so Ernst, ist eine durchschnittliche Bedarfsgemeinschaft in Bonn relativ groß. 46 Prozent hätten zwei und mehr Mitglieder. In Großstädten wie Hamburg, Düsseldorf und München hätten lediglich 40 Prozent der Bedarfsgemeinschaften zwei und mehr Mitglieder. Bei größeren Familien werde natürlich auch eine größere Wohnung benötigt, außerdem gebe es mehr Familienmitglieder, die Leistungen erhalten.

Derzeit bekommen Alleinstehende Hartz-IV-Bezieher bundesweit 391 Euro, zusammenlebende erwachsene Partner je 353 Euro und Kinder je nach Alter 229 bis 296 Euro pro Monat. Bei Kindern wird das Kindergeld abgezogen. Hinzu kommen für Kinder auf Antrag aber bis zu zehn Euro monatlich aus dem "Teilhabe- und Bildungspaket" und bis zu 100 Euro pro Jahr für Schulbedarf.

"Wir haben in Bonn einen guten Arbeitsmarkt", sagt Ernst. Er sei durch hoch qualifizierte Arbeitsplätze geprägt. So betrage der Akademikeranteil 25 Prozent. "In diesen Strukturen bringen wir unsere Kundschaft schlecht unter", so der Sprecher des Jobcenters. 70 Prozent der Kunden des Jobcenters hätten keinen Schulabschluss. "In Köln ist die Wirtschaft breiter aufgestellt", so Ernst. Dort würden beispielsweise Hilfskräfte leichter Jobs finden. Auch im öffentlichen Dienst, der Bonn präge, könne die Kundschaft des Jobcenters nicht Fuß fassen. Auch in Städten wie Berlin falle es leichter, Jobs für Geringqualifizierte zu finden.

Für die Regelsätze von 2015 hat das Bundesarbeitsministerium eine Verordnung erarbeitet, wonach die 6,1 Millionen Hartz-IV-Empfänger acht Euro mehr im Monat bekommen sollen. Der Regelsatz für Alleinstehende soll dann auf 399 Euro pro Monat steigen. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, erhalten sie jeweils 360 Euro, das sind sieben Euro mehr als bisher. Für Kinder bis sechs Jahre gibt es künftig 234 Euro und damit fünf Euro mehr. Das Kabinett will die Verordnung nächste Woche zur Kenntnis nehmen, dann muss der Bundesrat zustimmen. Das Bundesverfassungsgericht hat die aktuellen Hartz-IV-Sätze grundsätzlich gebilligt. "Die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, werden im Ergebnis nicht verfehlt", heißt es in dem gestern veröffentlichten Beschluss. Die Leistungen seien daher "noch" verfassungsgemäß.

Bedarf für Nachbesserung sehen die Richter bei den Stromkosten, der Mobilität oder bei den Pauschalen für Kühlschrank und Waschmaschine. Ihre Vorgaben gelten bei der Berechnung der Regelsätze ab 2016. Stark steigende Strompreise müssten im Notfall kurzfristig aufgefangen werden, mahnt das Gericht.

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