Kommentar Halbherzige Regelung

Die Bundesregierung will für sinkende Dispozinsen sorgen. Mit dem nun beschlossenen Gesetzespäckchen wird dies nur bedingt gelingen. Positiv ist die Pflicht zu mehr Offenheit durch die Geldhäuser. Bisher verstecken sie die genauen Konditionen für eine Überziehung des Kontos gerne. Künftig soll der jeweilige Zinssatz gut lesbar auf der jeweiligen Internetseite lesbar sein. Verbraucher können die Angebote anhand dieser Informationen gut vergleichen.

Das Problem, dass manche Kreditinstitute ihren Kunden unbotmäßig tief in die Tasche greifen, wird durch mehr Transparenz aber nicht gelöst. Nur wenige Verbraucher wechseln ihre Hausbank wegen der Kosten für den Dispo. Und die Kunden, die Probleme mit dem Ausgleich dieses zur kurzfristigen Nutzung bestimmten Darlehens haben, werden kaum eine neue Bank finden, die ihnen ein Konto anbietet.

Hier soll der zweite Teil der Neuregelung greifen. Die Institute müssen diese Kunden beraten und auf günstigere Offerten hinweisen. Das könnten sie auch heute schon tun, wenn ihnen das Wohl der Kreditnehmer am Herzen läge. Stattdessen langen sie bei den Zinssätzen in vielen Fällen so lange kräftig zu, wie es eben geht.

Ein normaler Wettbewerb über günstige Konditionen ist wünschenswert. Dazu trägt das Gesetz bei. Ebenso wäre aber auch eine weitergehende Regelung zu begrüßen, die pure Abzockerei unterbindet.

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