Richtig Steuern sparen GA-Telefonaktion: Experten standen Rede und Antwort

BONN · Die Telefone standen nicht still, als Margret Esser, Gero Hagemeister und Harald Patt, Spezialisten des Steuerberater-Verbandes Köln, am Donnerstagabend die Fragen der GA-Leser rund um die Steuererklärung beantworteten. Wichtige Fragen und Antworten für Sie im Überblick.

 Für viele lästig, bringt aber oft bares Geld: die Einkommenssteuererklärung.

Für viele lästig, bringt aber oft bares Geld: die Einkommenssteuererklärung.

Foto: dpa

Meine Frau und ich sind beide angestellt. Müssen wir überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht für Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen und die Steuerklassenkombination III/V gewählt haben, für Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitsverhältnissen nebeneinander oder wenn Sie monatliche Einkünfte von mehr als 410 Euro bezogen haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Hierzu zählen insbesondere Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld.

Welche Ausgaben kann ich in Abzug bringen?

Eine ganze Reihe: Mussten Sie berufsbedingt umziehen, können Sie einen Pauschbetrag für die sonstigen Umzugsauslagen in Höhe von 687 Euro für Ledige / 1374 Eurofür Verheiratete nutzen. Für Umzüge ab dem 1.8.2013 erhöhen sich diese Beträge auf 695 Euro/1390 Euro. Doch auch die üblichen Fahrtkosten, Fachliteratur oder Krankheitskosten können die Steuerlast erheblich mindern und eine teilweise Erstattung der gezahlten Steuerbeträge bewirken.

Kann ich mein Arbeitszimmer zu Hause steuerlich absetzen?

In puncto Arbeitszimmer ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Ob hier eine Aufteilung der Kosten in einen betrieblichen und einen privaten Anteil vorgenommen werden kann, will der Bundesfinanzhof noch in diesem Jahr entscheiden. Nutzen Sie einen Raum sowohl privat als auch beruflich, etwa als Wohn- und Arbeitszimmer, weil beispielsweise kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, empfiehlt es sich, den beruflichen Anteil der Aufwendungen für Miete, Strom, Heizung in der Steuererklärung anzusetzen. Werden die Kosten vom Finanzamt nicht anerkannt, sollten Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen und auf die anhängigen BFH-Verfahren verweisen.

Mein Arbeitgeber hat angekündigt, Kurzarbeit im Unternehmen einzuführen. Muss ich jetzt die Steuerklasse ändern?

Die richtige Wahl der Steuerklasse kann sich lohnen. Das gilt besonders, wenn Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit drohen. Mit der günstigen Steuerklasse III (Verheiratete) oder Steuerklasse II (Alleinstehende mit Kind) kann man für eine höhere Unterstützung sorgen. Auch beim Elterngeld kann ein frühzeitiger Wechsel der Steuerklasse (sieben Monate vor der Geburt) bedeutsam sein.

Ich habe eine Eigentumswohnung. Kann ich Handwerkerleistungen absetzen?

Auf den Lohnanteil von Handwerkerleistungen gewährt der Staat eine Vergünstigung in Höhe von 20 Prozent als Steuerabzug, jedoch begrenzt auf maximal 6000 Euro Lohnanteil.

Mein Arbeitgeber hat mir ein Tablet und ein Smartphone zur beruflichen und privaten Nutzung überlassen. Muss ich diesen Vorteil versteuern?

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern betriebseigene Computer, Smartphones und Tablets samt Software überlassen, ohne dass die Arbeitnehmer diese Vorteile versteuern müssen. Das gilt auch dann, wenn man die Geräte privat nutzen darf. Diese Regelung aus dem letzten Jahr hat sogar Rückwirkung bis zum Jahr 2004, soweit der Steuerbescheid - wegen eines Einspruchs - noch nicht bestandskräftig ist.

Ich habe meiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt. Muss ich trotzdem die Anlage KAP ausfüllen?

Wurde ein Freistellungsauftrag gestellt, gilt für Ledige ein jährlicher Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro. Dieser beträgt für Verheiratete und Lebenspartnerschaften 1602 Euro. Werden diese Beträge überschritten, ist das Ausfüllen der Anlage KAP verpflichtend. Individuelle Werbungskosten können in diesem Fall nicht geltend gemacht werden.

Wenn Sie Ihrer Bank keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, empfiehlt es sich, die Anlage KAP auszufüllen, da Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegen könnte.

Kann ich die in Autoreparaturkosten enthaltenen Lohnkosten von der Steuer absetzen?

Nein, da es sich hierbei nicht um haushaltsnahe Dienstleistungen handelt und die Reparatur nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen geschah.

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