Maklergewerbe Fachwissen und Markterfahrung sind das A und O

Köln · Kompetente Makler in der Region fordern Qualifikationsnachweise für ihren Berufsstand. "Handfeste Nachteile durch Fachunkundige".

 Aufwendige Exposés wie hier zu den Cäcilienterrassen in Bad Godesberg erstellt die Firma von Diplom-Immobilienwirt Rolf Ludwig Becker.

Aufwendige Exposés wie hier zu den Cäcilienterrassen in Bad Godesberg erstellt die Firma von Diplom-Immobilienwirt Rolf Ludwig Becker.

Foto: Axel Vogel

Von einer realistischen Bewertung einer Immobilie über eine gelungene Präsentation bis zur professionellen Vorbereitung des notariellen Kaufvertrages - ein Immobilienmakler ist vielfach gefordert. Darum ärgert sich Diplom-Immobilienwirt (DIA) Rolf Ludwig Becker, Inhaber des Immobilienbüros Becker Immobilien KölnBonn in der Bonner Südstadt, dass es nach wie vor "Null Voraussetzungen" gibt, um diesen Beruf auszuüben. "Was man braucht, ist ein sauberes Führungszeugnis sowie einen Gewerbeschein." Für Becker, der ausgebildeter Bankkaufmann, Diplom-Immobilienwirt (DIA) und Diplom-Sachverständiger (DIA) ist, kann es das nicht sein: "Ein Immobilienkauf oder -verkauf ist für viele Menschen finanziell gesehen die weitreichendste Entscheidung ihres Lebens." Und der alteingesessene Immobilienmakler Reinhard Doering aus Königswinter vergleicht: "Wer mir die Haare schneidet, hat eine dreijährige Ausbildung gemacht".

Für Doering, stellvertretender Vorsitzender des Maklerzusammenschlusses WIB24 Bonn/-Rhein-Sieg, wie für Becker wäre ein IHK-geprüfter Abschluss als Immobilienmakler "eine solide Grundlage." "Viele meiner sieben fest angestellten Mitarbeiter haben zudem noch eine Bankausbildung sowie teilweise ebenfalls ein Immobilienwirtschaftliches Studium absolviert, was in dem Beruf ganz wichtig ist", ergänzt Rolf Ludwig Becker. In Doerings Büro arbeiten ferner Mitarbeiter, die auf ein Studium zum Bachelor of Arts Real Estate verweisen können. Zudem setzten die Makler der WIB24 auf Weiterbildung der Mitarbeiter. Ob IHK-Abschluss oder Studium: Nach Beckers Erfahrung sind bei weitem nicht alle der rund 300 in Bonn angemeldeten Makler ausreichend qualifiziert. Laut IHK Bonn/Rhein-Sieg sind im gesamten Kammerbezirk 484 Makler gemeldet. Becker und Doering warnen: Ist der Makler nicht vom Fach, kann das handfeste Nachteile für den Verbraucher haben.

Bereits seit Jahren fordert der Immobilienverband Deutschland (IVD) die Einführung eines Sach- und Fachkundenachweises für Makler und Verwalter. Vor Erteilung einer Gewerbeerlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung sollten Immobilienmakler und -verwalter ihre Qualifikation für den Beruf nachweisen müssen, sagt Axel Quester, stellvertretender Vorsitzender des IVD West. "Die Aufgaben und die Verantwortung der Makler und Verwalter steigen zunehmend und sind in den letzten Jahren so umfangreich geworden, dass eine gute Marktkenntnis und Fachkompetenz zwingend sind." Bislang, so Quester, hatte sich das Bundeswirtschaftsministerium mit Hinweis auf eine freie Berufswahl dagegen ausgesprochen.

Dass man aber fachkundig sein muss, ist für Becker gerade auf dem extrem knappen Bonner Markt das A und O: "Rund 200 Einfamilienhäuser stehen hier derzeit zum Verkauf, um die sich rein rechnerisch die 300 angemeldete Makler bemühen." So komme es vor, dass wenig qualifizierte Makler ihre Kunden mit großem Entgegenkommen hofieren, etwa bei dem oft schwierig festzulegenden Verkaufspreis. Oft muss Diplom-Sachverständiger (DIA) Becker feststellen, dass Eigentümer mit überzogenen Preisvorstellungen in eine Vermarktung starten möchten: "Häufig dann, wenn jemand sein Haus selber gebaut hat." Für Becker ist aber eine marktrealistische Einschätzung die Grundlage für einen erfolgreichen Verkauf. Bei einer solchen Einordnung helfen neben solidem Fachwissen vor allem Marktwissen und Ortskenntnisse, betont er. Alle drei Eigenschaften machen seiner Meinung nach einen kompetenten Makler aus.

Um den Auftrag für die Vermarktung eines Hauses zu bekommen, reicht es laut Becker nicht aus, "dem Wunsch des Verkäufers zu folgen, und ein Haus für 300 000 Euro anzubieten, obwohl es nur einen realistischen Marktwert von 250 000 Euro hat." Die Gefahr sei dann groß, dass das überteuerte Objekt "auf dem Markt verbrannt wird". Auch Reinhard Doering kennt dieses Problem. Deshalb ermittele in seinem Büro ein Sachverständiger den Wert, "um den Eigentümer vor Vermögensverlusten zu schützen". Für Becker kann das Fazit nur lauten: "Bei einem Immobilienverkauf sollte man das Objekt in eine starke Hand geben."

Natürlich kennt Becker jene Fälle, wo Makler Kunden locken, indem sie etwa auf die Verkäuferprovision verzichten. In NRW gilt üblicherweise die Regel, dass Käufer und Verkäufer jeweils drei Prozent des Verkaufspreises plus Mehrwertsteuer bei erfolgreicher Vermittlung zahlen. Verzichtet der Makler auf den Anteil einer Seite, muss er Vermarktungskosten sparen. "Unter Umständen wird so ein geringerer Verkaufspreis für den Veräußerer erwirtschaftet", sagt Rolf Ludwig Becker. So sei etwa die Herstellung eines aussagekräftigen Exposés mit Fotos und Grundrissen sehr aufwendig. Von zehn angefragten Maklern böten meist "weniger als die Hälfte" derartige Exposés.

Letztlich bewahrt ein Makler vom Fach seine Kunden auch vor Fallstricken. "Nur mit Verkaufstalent kann man viele Probleme nicht erkennen, die vor, während oder sogar nach dem Notartermin auftauchen können", sagt Reinhard Doering: "Wenn es durch einen kleinen Fehler zur Rückabwicklung des Notarvertrages kommt, ist das meistens eine Katastrophe für die Eigentümer." Um dies zu vermeiden, überprüft Beckers Büro bei einem Verkauf nicht nur die Größe des Verkaufsobjekts: "Für die haftet der Verkäufer schließlich." Auch mögliche offene Erschließungskosten, etwaige Bau- und Altlasten würden im Vorfeld abgeklärt.

Inzwischen deutet für IVD-Experte Quester aber vieles darauf hin, dass es eine Regulierung in Sachen Maklerqualifikationen noch in dieser Legislaturperiode geben wird. "Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie arbeitet derzeit an einem Entwurf, um die Koalitionsvereinbarung zur Einführung eines Sachkundenachweises und einer Berufshaftpflichtversicherung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter umzusetzen", bestätigte Annick Moiteaux aus der Pressestelle des Ministeriums. So solle die Qualität der von Maklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen verbessert und der Schutz der Verbraucher vor finanziellen Schäden gewährleistet werden.

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