Immobilienentwickler kommt im Sal.-Oppenheim-Prozess glimpflich davon Erfolg für Esch vor Gericht

KÖLN · Erfolg für den Immobilienentwickler Josef Esch im Untreueprozess rund um die Privatbank Sal. Oppenheim.

Die 16. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts unter Vorsitz von Sabine Grobecker hat gestern mit seiner Zustimmung und der der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihn bezüglich eines Immobiliengeschäftes in Frankfurt gegen Geldauflage eingestellt. Esch muss drei Millionen Euro an die Staatskasse, eine Million an gemeinnützige Einrichtungen und zwei Millionen an Sal. Oppenheim zahlen.

Esch habe unter Aufrechterhaltung seines Standpunkts zugestimmt, weder eine Beihilfe zur Untreue begangen noch etwa dadurch einen Schaden verursacht zu haben, teilten seine Anwälte mit. Die Zustimmung zur Einstellung und Erfüllung der Zahlungsauflagen könnten nicht als Schuldeingeständnis verstanden werden. Laut Staatsanwaltschaft hat Oppenheim Ende 2008 eine Grundstücksgesellschaft zu einem überhöhten Preis gekauft. An ihr waren Bankeigner wie Matthias Graf von Krockow, Christopher Freiherr von Oppenheim und Esch beteiligt. Laut Wertermittlung entstand der Bank ein Schaden von 40 Millionen Euro.

Jetzt muss sich Esch noch wegen Verstößen gegen das Kreditwesengesetz verantworten. Ohne die nötige Erlaubnis soll er Kredite an Kunden ausgereicht haben. Darunter war ein 380-Millionen-Darlehen an Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz über die Gesellschaft ADG. An der waren Esch sowie auch Bankeigner, die für den Kredit bürgten, beteiligt. Hier erwartet die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe für Esch. Die Staatsanwaltschaft wirft Krockow, Oppenheim sowie den Ex-Bankern Friedrich Carl Janssen und Dieter Pfundt schwere Untreue beziehungsweise Beihilfe dazu vor.

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