Kampf gegen den US-Internetkonzern EU: Google findet vor allem die eigenen Verkaufsanzeigen

BRÜSSEL · Die EU-Kommission wirft Google Behinderung der Konkurrenz vor und droht dem US-Konzern mit einer Milliardenstrafe. Ein mögliches Bußgeld am Ende des Wettbewerbsverfahrens könnte aktuell bis zu 6,6 Milliarden Euro betragen.

Margarethe Vestager

Margarethe Vestager

Foto: DPA

Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was hat die Kommission auszusetzen?

Allgemein geht es um den Missbrauch einer Fast-Monopol-Stellung. In den meisten EU-Staaten laufen mehr als 90 Prozent aller Suchanfragen im Netz über Google. "Das geht bis in unserer Sprache", meint EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "Wenn man etwas sucht, sagt man: Lass mich das googeln!" Die beherrschende Marktstellung an sich sei noch kein Problem, wohl aber deren Missbrauch. Der liegt nach dem Verständnis der Brüsseler Wettbewerbshüter vor, wenn auf eine Anfrage die Sucherergebnisse nicht nach Relevanz für den Verbraucher, sondern nach Googles Geschäftsinteressen präsentiert werden.

Wo findet dieser Missbrauch statt?

Der Verdacht richtet sich auf eine breite Palette von Verknüpfungen, bei denen systematisch Angebote hochgestuft werden, an denen Google selbst verdient. Der Kernvorwurf gilt "Google Shopping", der Plattform für eine breite Palette von Konsumgütern. Dazu waren schon 2008 in Brüssel die ersten Beschwerden von Konkurrenten eingegangen. Sie wurden von Vestagers Abteilung nun für so stichhaltig befunden, dass sie rechtliche Schritte einleitet. Vorbehalte bestehen aber auch bei weiteren Suchdiensten, zum Beispiel für Hotel- und Flugbuchungen oder bei Karten-Ansichten. Weitere Beschwerden liegen in Brüssel gegen Android vor, das Betriebssystem für Smartphones und andere mobile Endgeräte.

Was unternimmt Brüssel jetzt?

In Sachen Google Shopping hat Vestager in Form eines "Statement of Objections" (Beschwerdepunkte) ein förmliches Verfahren angestrengt. Google hat zehn Wochen Zeit Stellung zu nehmen und in einer mündlichen Anhörung seinen Standpunkt vorzutragen. Das Unternehmen bestreitet jede Beeinträchtigung des fairen Wettbewerbs. Wie lange es bis zu einer Entscheidung dauert, hängt davon ab, ob Google bereit ist einzulenken und was die weiteren Ermittlungen der Kommission ergeben.

Was kann Google tun?

Vor einem Jahr hatte der Konzern noch gehofft, eine gütliche Einigung mit der Kommission erzielt zu haben. Doch die von Vestagers Vorgänger Joaquin Almunia erreichten Zugeständnisse, mit denen sich der Spanier zufrieden geben wollte, waren auf scharfe Kritik von Konkurrenten am Markt, aber auch in der Kommission selbst gestoßen. Anders als Almunia zielt seine dänische Nachfolgerin nicht auf bestimmte Änderungen des Such-Verfahrens (Algorithmus) und der Treffer-Präsentation. Weil Technik und Markt sich ständig weiter entwickelten, brauche man "eine zukunftsfeste Regelung", die Missbrauch prinzipiell ausschließe.

Was bringt das Brüsseler Vorgehen dem Verbraucher?

Der europäische Verbraucher-Dachverband BEUC, selbst einer der Beschwerdeführer gegen Google, lobte das Vorgehen der Kommission. "Wir hoffen, die Kommissarin hält ihr Versprechen, auch andere Google-Dienste zu untersuchen." Es gehe um eine Regelung, die sicherstelle, dass eine Suchmaschine alle Anbieter neutral behandelt und nicht, wie im Falle Google, der Marktführer "entscheidet, wer ins Schaufenster kommt".

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