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Windkraft-Pläne am Asberg
Die Gelbbauchunke entscheidet
Von Horst-Dieter Küsters
RHEINBREITBACH. "Gibt es im Landkreis Neuwied geeignete Flächen für Windkraftanlagen?" Die Beantwortung dieser Frage erwarteten zahlreiche Besucher von Uwe Hüser bei einer Diskussion.
Windräder drehen sich in der Dämmerung bei Vasbeck in Hessen - demnächst auch in Unkel? Foto: dpa
Eingeladen nach Rheinbreitbach zu einer Diskussion über den Stand der Energiewende in Rheinland-Pfalz hatte den Staatssekretär im Wirtschaftsministerium die Landtagsabgeordnete Elisabeth Bröskamp von Bündnis 90/Die Grünen. Als weiterer kompetenter Gesprächspartner stand den Bürgern Ulrich Kleemann, Hüsers Nachfolger als Präsident der Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord, zur Verfügung
"Die Kommunen erhalten über den zweiten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP) als zuständige Instanz für die Bauleitplanung mehr Freiraum bei der konkreten Gestaltung der Energiewende. Sie wissen am besten, wo in ihrer Umgebung wie viele Windräder stehen können und wo das unverträglich ist", so Hüser.
Mehr Freiheit bedeute aber auch mehr Verantwortung und einen sehr sorgfältigen Umgang etwa beim Landschaftsschutz mit den Interessen der Bürger, die in die Planungen frühzeitig einbezogen werden sollten. Eine so große Einigkeit wie in der VG Unkel, etwas für erneuerbare Energien zu machen, sei nicht oft anzutreffen, konstatierte der Staatssekretär.
"Die Landesregierung will den weiteren Ausbau der Windenergie möglichst naturschonend gestalten. Um bis 2030 den gesamten Strombedarf in Rheinland-Pfalz aus erneuerbaren Energien zu decken, bleibt es aber bei der Vorgabe, dass zwei Prozent der Landesfläche für diese regenerative Energiequelle genutzt werden sollen", so Hüser. Im zweiten Entwurf des LEP IV würden die Kriterien festgelegt, welche Gebiete ausgeschlossen werden.
Für die Windkraftanlagen, die in Unkel westlich des Fauna- und Flora-Habitat-Gebietes (FFH) "Asberg" in der Planung sind, ist bedeutsam, dass eben solche FFH-Gebiete nicht mehr generell ausgeschlossen sind, sofern Windanlagen die Schutzzwecke nicht beeinträchtigen. "Hier erfolgt jeweils eine Einzelfallprüfung", so Hüser. Am Asberg gehe es um die Gelbbauchunke.
Dort gelte es zu berücksichtigen, inwieweit der Lebensraum dieser Tiere durch die Verdichtung des Bodens beeinträchtigt würde. Beim Bau eines Windrads sei davon immerhin eine Fläche von 0,6 Hektar betroffen, so der Staatssekretär.
Artikel vom 18.12.2012
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