Kommentar Coup der Ankläger

Jetzt gibt es also eine Hausnummer im Untreue-Prozess gegen die Ex-Chefs von Sal. Oppenheim und den Immobilienentwickler Josef Esch. Drei der fünf Angeklagten könnten nach vorläufiger Einschätzung der Staatsanwaltschaft im Gefängnis landen.

Dass eine Staatsanwaltschaft so weit aus der Deckung kommt, ist so ungewöhnlich wie das Verfahren, das seit fast zwei Jahren sehr kleinteilig versucht zu klären, ob die Angeklagten ihre Interessen über die der Bank gestellt und dadurch die Bank ruiniert haben. Andere Wirtschaftsstrafsachen wie das Verfahren gegen Formel-1-Boss Ecclestone gingen schneller zu Ende.

Über die Motive kann derzeit nur spekuliert werden. Transparenz, mit dem Ziel einen möglichen Verdacht der Kumpanei mit Gericht oder Angeklagten gar nicht erst aufkommen zu lassen, Fürsorge für die Angeklagten, die vielleicht noch auf der Zielgraden weitere Aufklärungshilfe leisten können, was sich strafmildernd auswirken könnte, oder die Hoffnung, so eine mögliche Verständigung anzuschieben und den Prozess zu verkürzen.

Sollte es um letzteres gegangen sein, könnte der Überraschungscoup der Staatsanwaltschaft allerdings das Ziel verfehlen. Mit dem gestrigen Vorgehen hat sie die Verteidigung geradezu gegen sich aufgebracht. Die kann möglicherweise auch anders, wie sie zu Verhandlungsbeginn gezeigt hat, als sie die Art der Besetzung des Gerichts rügte und das Verfahren damit fast ein halbes Jahr auf Eis legte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort