Bundeskartellamt ermittelt Bußgeld gegen Schornsteinfeger

KÖLN · Bundeskartellamt ermittelt wegen Absprachen in Köln und Düsseldorf. Der Vorwurf: Man habe in den traditionellen monatlichen Zusammenkünften vereinbart, sich auf seinen Kehrbezirk zu beschränken und nicht um Kunden in anderen Bezirken zu werben.

 Seit 2013 können Schornsteinfeger in Deutschland ihre Preise größtenteils frei bestimmen.

Seit 2013 können Schornsteinfeger in Deutschland ihre Preise größtenteils frei bestimmen.

Foto: dpa-Zentralbild

Seit der Öffnung des Marktes Anfang 2013 ermittelt die Kartellbehörde von Nordrhein-Westfalen gegen Schornsteinfeger in Köln und Düsseldorf-Mettmann. Der Vorwurf: Man habe in den traditionellen monatlichen Zusammenkünften vereinbart, sich auf seinen Kehrbezirk zu beschränken und nicht um Kunden in anderen Bezirken zu werben. Auch über Preise sei gesprochen worden. Der Landes-Innungsverband Nordrhein-Westfalen rechnet nun damit, dass das Verfahren gegen Betriebe in Düsseldorf-Mettmann demnächst mit einem Bußgeld abgeschlossen wird. Danach, so wird vermutet, sei Köln an der Reihe.

Die lange Verfahrensdauer hängt wohl auch damit zusammen, dass man sich entgegenkommen möchte. Die betroffenen Schornsteinfegermeister wollen möglichst billig davonkommen, die Kartellbehörde scheint ein Interesse daran zu haben, dass Bußgeldbescheide klaglos hingenommen werden und nicht vor Gericht landen. Der Innungsverband hat eine Anwaltskanzlei mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt.

Als mildernden Umstand wollen die Schornsteinfeger gewertet wissen, dass sie bis Ende 2012 in ihrem Kehrbezirk eine Monopolstellung hatten. Sie hatten weder mit Wettbewerb, noch mit Wettbewerbsrecht etwa zu tun. Sie hätten daher nicht genau gewusst, was in einem liberalisierten Markt nach dem Kartellgesetz erlaubt und was unzulässig sei. Inzwischen versuchen die Innungen, ihre Mitglieder kartellrechtlich aufzuklären. Was immer man von diesen Einlassungen hält, sicher ist, dass Schornsteinfeger ein von den Innungen gefördertes Zusammengehörigkeitsgefühl haben.

Nach dem neuen, seit Anfang 2013 geltenden Recht sind nur noch die hoheitlichen Aufgaben bezüglich Brandschutz und Betriebssicherheit zu festen Gebühren an den Bezirksschornsteinfegermeister gebunden, der jetzt bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger heißt.

Die freien Tätigkeiten machen 70 bis 80 Prozent des Umsatzes aus

Im Übrigen ist das Bezirksmonopol gefallen. Die vorgeschriebenen Mess-, Kehr- und Kontrollarbeiten können zu frei kalkulierten Preisen auch von anderen Schornsteinfegern erledigt werden. Die freien Tätigkeiten machen nach Branchenangaben 70 bis 80 Prozent des Umsatzes aus.

Die Bereitschaft, sich mit einem anderen, zweiten Schornsteinfeger einzulassen, scheint aber nicht groß zu sein. Das bestätigt Thomas Tewes, Hauptgeschäftsführer des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins. Man wolle nicht zwei Leute im Haus haben. Immerhin habe sich der Service verbessert.

Die Schornsteinfeger gingen flexibler auf zeitliche Wünsche der Kundschaft sein, sie kämen auch schon mal am Freitagabend oder auch am Samstag. Klar ist: Bleiben hoheitliche und freie Tätigkeit in einer Hand, ist das für den Kunden bequemer. Der Bundesverband der Schornsteinfeger rechnet damit, dass etwa 95 Prozent der Kunden ihrem Bezirks-Schornsteinfeger treu geblieben sind. Wer wechselt, tue es weniger aus Preisgründen als aus einem Gefühl der Unzufriedenheit. Freundlichkeit im Umgang, Service und Sauberkeit sowie Flexibilität seien entscheidender als Preisunterschiede. Eine ganz andere Frage ist, wie sich der Markt entwickelt hätte, wäre er komplett freigegeben worden, und wäre das Gebietsmonopol auch für die hoheitliche Tätigkeit gefallen.

Dann hätte man es bei einem Wechsel nur mit einem Schornsteinfeger zu tun gehabt, die Wechselbereitschaft wäredann vermutlich auch gestiegen. Eine so einschneidende Änderung hat die Politik den Schornsteinfegern erspart.

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