Schutzsystem angepasst Banken verbessern die Einlagensicherung

KÖLN · Die Sicherung von Einlagen bei Banken und Sparkassen wird durch ein Gesetz verbessert, das auf eine EU-Richtlinie zurückgeht und am 3. Juli wirksam werden soll.

Im Kern bleibt es dabei, dass bei Institutspleiten je Kunde eine Entschädigung von bis zu 100 000 Euro fällig wird. Neu ist, dass die Entschädigung bis zu 500.000 Euro reicht, wenn ausnahmsweise viel Geld auf einem Konto landet und dieses Geld besonders schutzbedürftig ist.

Das kann der Erlös aus dem Verkauf einer privaten Immobilie sein, die Kapitalauszahlung aus einer Lebensversicherung oder aus einer betrieblichen Altersversorgung oder eine Abfindung nach Kündigung des Arbeitsvertrags. Im neuen Einlagen-Sicherungs-Gesetz ist von sozialrechtlichen Ansprüchen die Rede, die an bestimmte Lebensereignisse des Einlegers geknüpft sind, als da sind Geburt, Heirat, Scheidung, Entlassung, Krankheit, Invalidität, Rentenbeginn, Tod. Allerdings endet der erweiterte Schutz nach sechs Monaten. Bis dahin, so wird vermutet, hat der Kunde eine Verwendung für das Geld gefunden.

Neu ist außerdem, dass den Entschädigungseinrichtungen der Bankengruppen eine finanzielle Mindestausstattung vorgeschrieben wird. Das sind 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen, anzusparen bis 2024. Die vorhandenen Hilfstöpfe der Branche müssen, so heißt es, mit Milliarden aufgestockt werden. Das gilt für private Banken, die neben ihrem freiwillig betriebenen Feuerwehrfonds schon eine Entschädigungseinrichtung haben, aber auch für Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken, die eine Entschädigungseinrichtung neu aufbauen müssen.

Sie waren bisher freigestellt, weil sie kein Institut pleite gehen lassen, sondern bei Bedarf für die Sanierung sorgen wollen. Diese Institutssicherung ist eine freiwillige Zusage, die nun durch einen Rechtsanspruch der Kunden auf Entschädigung ergänzt wird. Zwar kann die Aufsichtsbehörde Bafin Institutssicherungssysteme als gesetzliche Einlagensicherung unter bestimmten Voraussetzungen anerkennen. Unabdingbar ist aber, dass die verlangten Mittel angespart werden.

Der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken gibt sich gelassen. "Wir haben keine Probleme, die Auflage von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen zu erfüllen, zumal es in den letzten Jahren keine größeren Sanierungsfälle im Rahmen der Institutssicherung gegeben hat", sagte ein Sprecher. Die Sparkassen sind schlechter dran. Ihr Haftungsverbund von regionalen Sparkassenverbänden, Landesbanken und Landesbausparkassen hat unterschiedlich unter Landesbank-Krisen gelitten. Es muss entschieden werden, wie viel die Sparkassen, die hohe Kundeneinlagen haben, an Beiträgen aufbringen und wie viel die Landesbanken, deren Kreditrisiken nicht zu unterschätzen sind.

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