Integration Wachtberger Flüchtlingshelfer kritisieren Bundesamt für Migration

Wachtberg · Wachtberger Flüchtlingshelfer kritisieren das Vorgehen des Bundesamts für Migration im Fall einer syrischen Familie, die in Wachtberg lebt. Der Großteil der Familie darf wohl nur bis 2018 in Deutschland bleiben.

Die syrische Familie Housen, die im Villiper Pfarrhaus untergekommen ist, hat mit den Widrigkeiten des Asylrechtes zu kämpfen: (von links) Vater Mohammad mit Tochter Alvin auf dem Arm, Sohn Rouid, Mutter Falak und Tochter Elin, Tochter Lava und Sohn Mohammadbadr.

Die syrische Familie Housen, die im Villiper Pfarrhaus untergekommen ist, hat mit den Widrigkeiten des Asylrechtes zu kämpfen: (von links) Vater Mohammad mit Tochter Alvin auf dem Arm, Sohn Rouid, Mutter Falak und Tochter Elin, Tochter Lava und Sohn Mohammadbadr.

Foto: Axel Vogel

Wie vertrackt und schwierig die Integration vieler Flüchtlinge samt ihrer Familien im Alltag ist, bekommt auch der Ökumenische Arbeitskreis in Wachtberg immer stärker zu spüren. Dabei geht es vor allem um rechtliche Aspekte und behördliche Vorgaben, die Flüchtlingshelfern wie Kurt Zimmermann, Leiter des Ökumenischen Arbeitskreises, die Arbeit schwer machen. Die Tücke steckt oft im Detail, wie der Fall der Familie des syrischen Flüchtlings Mohammad Housen zeigt.

Er bereitet Zimmermanns Ökumenischem Arbeitskreis, der in der Gemeinde zu den drei Stützen der Flüchtlingsbetreuung gehört, besonderes Kopfzerbrechen. Der 43 Jahre alte Schneider aus Aleppo, der Mitte 2015 Asyl beantragt hatte und seit März 2016 anerkannter Flüchtling ist, hatte mehr oder weniger eigenmächtig seine sechsköpfige Familie – seine Frau Falak und die fünf Kinder – nach Deutschland nachgeholt.

Das hatte Konsequenzen: Während der Vater nun einen kompletten Flüchtlingsschutz genießt und mindestens drei Jahre in Deutschland bleiben darf, wurde seiner Frau und den Kindern vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nur subsidiärer Schutz zuerkannt. Will heißen: Der Großteil der Familie darf laut Zimmermann rein formell nur bis 2018 in Deutschland bleiben, der Vater dagegen bis 2019. Housens Frau und seine Kinder können zwar eine Verlängerung des Bleiberechts um zwei Jahre beantragen. Für Zimmermann ist das eine völlig unbefriedigende Situation.

Das Problem der Familie begann damit, das Vater Mohammad Housen selber die Initiative bei der Familienzusammenführung ergriff: Seine Frau Falak (38), die Kinder Lava (13), Mohammadbadr (12), Rouid (10), Alvin (4), und Elin (3) warteten nämlich lange Zeit sehnsüchtig in Griechenland auf ein Wiedersehen. Hinter sich hatte alle eine rund zwölfmonatige Odyssee samt Schlauchbootüberfahrt auf eine griechische Insel. Untergekommen war die Familie dann in einer katholischen Kirchengemeinde in Athen. Mohammad Housen hatte zwar am 30. März 2016 eine fristwahrende Anzeige für den Familiennachzug gestellt, allerdings noch kein grünes Licht von den deutschen Behörden bekommen. Ein von der deutschen Botschaft erteilter Aufenthaltstitel, der für einen Nachzug nötig ist, lag laut Zimmermann nicht vor.

Hoffnung auf positive Nachricht

Am 6. Februar 2017 war es dann soweit: Ehefrau Falak kam mit den Kindern am Flughafen Köln/Bonn an. Hier gab es das zweite Problem: Housens Frau und die Kindern wurden als Neuankömmlinge registriert und wenig später eröffnete das Siegburger Ausländeramt ein komplett neues Asylverfahren für sie. Statt zum Vater nach Wachtberg kam seine Familie daher auch in die Erstaufnahmeeinrichtung in Wegberg. „Erst nach dem persönlichen Einsatz von Bürgermeisterin Renate Offergeld konnte die Familie am 16. März in die Zweieinhalbzimmerwohnung des Vaters nach Niederbachem ziehen“, erinnert sich Zimmermann. Inzwischen lebt die siebenköpfige Familie Housen großzügiger untergebracht in der ehemaligen Pfarrwohnung in Villip. Ehefrau und Kinder können wegen ihres Status nur bis April 2018 bleiben, der Vater bis März 2019. Diese Situation sei „unter humanitären Gesichtspunkten und einem sachgerechten Verhaltungshandeln völlig unbefriedigend“, kritisiert Flüchtlingshelfer Zimmermann. „Warum hat man beim Bamf den Fall der Familie nicht von Anfang an gesamtheitlich betrachtet?“

Beim Bundesamt habe man „großes Verständnis für die Härte, die die unterschiedlichen Entscheidungen für die Familie bedeuten“, stellte Sprecher Thomas Ritter klar. Daher gebe es die Möglichkeit, bereits abgeschlossene Asylverfahren durch eine interne Qualitätssicherung erneut zu überprüfen: „Sollte die Qualitätssicherung zu dem Ergebnis kommen, dass die Bearbeitung eines Asylverfahrens nicht den internen Vorgaben entsprochen hat, können beispielsweise eine erneute Anhörung veranlasst oder ein Bescheid aufgehoben und dadurch möglicherweise dem Klageverfahren abgeholfen werden“, so Ritter weiter: „ Ich habe den Fall nun an die Qualitätssicherung verwiesen.“ Die Wachtberger Helfer hoffen mit der Familie nun täglich auf neue Nachrichten aus dem Bundesamt. Nach GA-Informationen gab es vorab bereits positive Signale.

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