Kommentar Unterm Strich stimmt's nicht

Hier ein wenig wegnehmen und woanders dazutun. Mit einer kompliziert anmutenden Rechnung, inklusive Mutmaßungen über Zuzüge und Geburtenrate, ermittelten die Verantwortlichen den Bedarf an Betreuungsplätzen für die nicht schulpflichtigen Kinder in Wachtberg. Und stellten fest, dass nicht genügend vorhanden sind.

Also, wie nun das Problem lösen? Damit wenigstens alle Kinder über drei Jahre einen Platz haben, überlegen die Verantwortlichen nun, bei den Knirpsen Plätze, die für unter Dreijährige vorgesehen waren, umzuwidmen, um den vermeintlichen Platz den Kleinen über drei Jahren zur Verfügung zu stellen.

Das ist jedoch eine Milchmädchenrechnung. Denn - wie auch die Kindergartenbedarfsplanung richtig feststellt - kann es durch dieses Verfahren durchaus passieren, dass Eltern keinen Platz für ihre Kleinsten bekommen.

Somit wurden nicht nur die Plätze umgeschichtet, sondern auch das eigentliche Problem an sich. Was bei dem Wachtberger Modell jedoch zu Schwierigkeiten führt: Eltern von unter Dreijährigen haben ab dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf die Betreuung ihres Nachwuchses.

Bisher konnten nur Familien mit Kindern ab drei Jahren sich auf den Rechtsanspruch berufen. Aber die Verantwortlichen für das Dilemma sind nicht allein der Kreis und die Gemeinde, sondern auch die Landesregierung. Sie war es schließlich, die den Rechtsanspruch und damit die nun geltende Quote durchsetzte.

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