Tempokontrolle auf der L 123 Autofahrer in Wachtberg zu Unrecht geblitzt

Wachtberg/Bonn · Auf der L 123 in Oberbachem gilt nur in eine Richtung Tempo 50, die Polizei ging jedoch in beide Richtungen von diesem Geschwindigkeitslimit aus. So wurden auch einige Autofahrer geblitzt, die eigentlich gar nicht zu schnell waren.

Gute Ortskenntnis hat einem Wachtberger Autofahrer ein sattes Bußgeld erspart. Der 62-Jährige pendelt zur Arbeit nach Bad Godesberg und kennt nicht nur jedes Verkehrsschild, sondern auch die Standorte der Bonner Polizei für ihre mobilen „Blitzer“. Nach einer Tempokontrolle am 26. Februar an der Dreikönigenstraße flatterte dem Mann ein Anhörungsbogen ins Haus: Statt der erlaubten 50 Kilometer pro Stunde sollte er auf dem Heimweg mit Tempo 78 von Oberbachem in Richtung Berkum gefahren sein. Doch jetzt stellt sich heraus: Die Polizei hat falsch gemessen, an besagter Stelle gilt in der Richtung gar nicht Tempo 50.

„Ich fahre da seit 40 Jahren her und kenne das Messequipment. Die Polizei kann jetzt in beide Fahrtrichtungen messen, aber dann muss sie auch berücksichtigen, dass es unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen geben kann“, berichtete der Wachtberger dem GA. Und genau da lag seiner Ansicht nach auch der Fehler.

Tempo 50 gilt an der Stelle auf der Dreikönigenstraße nur in Richtung Bad Godesberg, in Richtung Meckenheim zeigt ein Schild Tempo 70 an, allerdings erst ein Stück hinter dem Ortsausgang. „Genau genommen besitzt der kleine Straßenabschnitt, der seit Jahren als bevorzugte Messstelle genutzt wird, in Fahrtrichtung Meckenheim überhaupt keine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung“, schrieb der 62-Jährige in seiner Anhörung ans Straßenverkehrsamt des Kreises. Er hätte demnach sogar 100 fahren dürfen.

Trotzdem wurde dem Mann im Verfahren sogar ein erhöhtes Bußgeld angedroht, weil die Behörden zunächst von einer „vorsätzlichen Begehungsweise“ ausgegangen waren. Seine Argumente fanden aber schließlich Gehör, am 10. April hat der Kreis das Bußgeldverfahren eingestellt.

Polizeisprecher Robert Scholten versicherte auf GA-Anfrage, dass von den bergauf geblitzten Autofahrern niemand zahlen muss, denn die Kollegen hätten an der Stelle auf der L 123 tatsächlich falsch gemessen. Die Radarfalle stand am 26. Februar zwischen 15.15 und 17.30 Uhr in Höhe der Kürrighovener Straße. Im Einsatz war ein sogenanntes ESO-Messgerät. „Wir können damit Geschwindigkeiten in beide Fahrtrichtungen gleichzeitig überwachen“, sagte Scholten.

An der Stelle gilt in Fahrtrichtung Niederbachem Tempo 50. Hier seien alle Messungen richtig gelaufen. „Richtung Berkum sind wir fälschlicherweise davon ausgegangen, dass da auch 50 Stundenkilometer gelten.“ Nach einem bei ihr eingegangenen Widerspruch hatte sich die Polizei die Situation noch einmal genau angesehen. So steht das Tempo-70-Schild erst zehn Meter hinter dem Ortsausgang, auf dem winzigen Stück gelten streng genommen tatsächlich maximal 100 km/h. Und just da stand das Radargerät – die von dem Pendler vermutete Fehlerquelle konnte der Polizeisprecher also bestätigen.

Die Polizei hatte in Fahrtrichtung Berkum am 26. Februar insgesamt 140 Verstöße registriert. 20 Verfahren liegen bei der Bußgeldstelle des Rhein-Sieg-Kreises, so Pressereferentin Rita Lorenz. Das ist laut Polizei dann der Fall, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung bei mehr als 20 Stundenkilometern liegt. Die Geblitzten könnten bis hin zu einem Fahrverbot bestraft werden. Laut der Sprecherin wurden 16 Verfahren bereits eingestellt. Vier aber nicht: In einem Fall liege ein Handyverstoß vor, in einem anderen war der Fahrer noch schneller als Tempo 100. Sein Verstoß wurde nun auf diese maximal erlaubte Geschwindigkeit bezogen angepasst. Die beiden weiteren Bescheide seien bereits rechtskräftig, da die Fahrer bezahlt hätten, teilte der Kreis mit. Das bedeutet, dass das Verfahren formal abgeschlossen ist. Die Verwaltung wird sich von sich aus nicht mehr bei den Betroffenen melden.

In 120 Fällen wurde ein Verwarngeld verhängt, teilte Polizeisprecher Scholten mit. Das sei fällig bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 20 Kilometern pro Stunde. Die meisten Fahrer hätten das Verwarngeld schon beglichen. „Das zahlen wir jetzt alles zurück“, versprach Scholten. „Es tut uns als Polizei leid, dass uns dieser Fehler passiert ist. Keiner muss zahlen.“

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