Wohnen in Wachtberg Politiker lehnen Bauland im Außenbereich ab

Wachtberg · Die Mitglieder des Planungsausschusses beraten über Anträge aus Niederbachem und Holzem. Sie wollen negative Vorbilder vermeiden.

Was tun, wenn einem die Pflegemaßnahmen auf dem eigenen Grundstück im Alter zu viel werden? Bernhard Kruppa aus Niederbachem wollte zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Weniger Arbeit und neues Bauland für den Sohn schaffen, wie er Mitgliedern des Planungsausschusses bei einem Ortstermin erläuterte. Auf wenig Gegenliebe waren die Pläne für die Bergstraße zunächst bei der Verwaltung und dann bei den Politikern gestoßen.

Den Grund erläuterte Gemeindeplanerin Tanja Gohrbandt: „Es handelt sich hier um die Preußensiedlung, die mit 17 Gebäuden errichtet worden ist und deren Bestand einst geschützt werden sollte.“ Unter anderem mit einer Außenbereichssatzung, die kein weiteres Planungsrecht vorsieht. Da nütze es auch nichts, dass die Siedlung als solche aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen worden sei, so Gohrbandt. Warum es denn dann auf der gegenüberliegenden Seite zwei Häuser gebe, die nach der Siedlung gebaut worden seien, wollte Anlieger Kruppa wissen. „Diese Häuser gehören oder gehörten zu landwirtschaftlichen Betrieben, deshalb gab es eine Genehmigung“, erläuterte Gohrbandt.

Der Verwaltungssicht, der Bauvoranfrage könne nicht zugestimmt werden, schloss sich der komplette Ausschuss in seiner anschließenden Sitzung an. Ähnlich verhielt es sich bei einem geplanten Projekt ganz in der Nähe am Holzfolderweg. Dort ging es um die Bebauung eines Grundstücks am Ende des Weges, das für die Verwaltung gemäß Satzung ebenfalls im Außenbereich liegt. „Zudem stellt der Flächennutzungsplan für diesen im Landschaftsschutzgebiet liegenden Bereich eine „Fläche für die Landwirtschaft dar““, so die Verwaltung in ihrer Vorlage.

Außerdem hatte die Verwaltung Bedenken, da aufgrund der Randlage der Siedlungsbereich in die freie Landschaft erweitert werde. „Eine hieraus drohende negative Vorbildwirkung ist zu vermeiden“, gaben Gemeindeplanerin Gohrbandt und ihr Team dem Ausschuss mit auf den Weg. Die Politiker lehnten auch hier einstimmig ab.

Positiv stand die Verwaltung dagegen den Plänen eines Eigentümers in Holzem gegenüber. Dieser hatte einen Antrag zur städtebaulichen Entwicklung gestellt, um ein 1900 Quadratmeter großes Areal nördlich des Heidegartenweges zu erschließen. Ihm schwebten drei Einfamilienhäuser vor. Hier handelt es sich nach Einschätzung der Verwaltung ebenso um einen Außenbereich wie um eine landwirtschaftliche Fläche im Landschaftsschutzgebiet. Die vom Netzbetreiber zu Grunde gelegten Schutzabstände zur Hochspannungsleitung würden bei dem Projekt gewahrt.

Da Kreis und Bezirksregierung Köln bei einem Rundgang eine wohnbauliche Entwicklung grundsätzlich für möglich erachteten, klopfte die Gemeinde bei der Bezirksregierung genauer ab, ob ein Bebauungsplanverfahren samt paralleler Flächennutzungsplanänderung Chancen habe. „Dabei kam dann heraus, dass der aktuelle Landesentwicklungsplan bei neuen Baugebieten einen Abstand von 400 Metern zu Hochspannungsleitungen vorsieht“, so Gohrbandt.

Teil des Alt-Dorfes liegtin der Schutzzone

Das bedeute, dass die gesamte Heidegartenweg-Siedlung sowie der nördliche Teil des Alt-Dorfes in der Schutzzone liege. Für die Gemeinde also kein Grund, das neue Projekt abzulehnen, sondern sich in Köln um eine Ausnahme von der Einhaltung des Abstandes zu bemühen – auch in Ermangelung von Reserveflächen im Ort.

Dem wollten die Politiker nicht folgen. „Wir wollen niemanden in direkter Nähe zur Leitung grillen“, sagte beim Ortstermin Ulf Hausmanns (CDU). Das Thema Spannungsbelastung trieb auch Angelika Schmidt (UWG) um. Die Mehrheit lehnte später das Ansinnen ab.

Weiterhin landwirtschaftliche Fläche mit Pferden und Paddock bleibt auch das 650 Quadratmeter große Flurstück südlich der Holzemer Allee. Hier wurde für die Kinder des Eigentümers um einen Bauplatz ersucht. In der Vorlage führte die Verwaltung aus, dass das Areal schon einmal als „städtebaulich unverträglich“ mit schutzwürdigen Böden eingestuft worden sei. Daher sei die Fläche im Flächennutzungsplanverfahren nicht weiter verfolgt worden.

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