Vorgeschriebene Sicherheitszonen nicht eingehalten Kreis rügt Baustelle in Wachtberg mit etlichen Mängeln

Wachtberg · Nach erneuter Anliegerbeschwerde gegen eine Baustelle in Wachtberg hat die Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Der Bauherr hält sich nicht an Vorgaben der Verwaltung.

Erneut hatte sich Ende Januar ein Anlieger der Assenmachergasse in Fritzdorf über unhaltbare Missstände auf einer Baustelle beschwert, die genau vor seiner Haustür liegt. Wie berichtet, wurde dort im vergangenen Jahr eine alte Hofanlage abgerissen, und es entsteht ein dreigeschossiges Haus für Apartments. Der Beschwerdeführer kritisierte, dass regelmäßig die vorgeschriebenen Sicherheitszonen auf dem Gehweg für Fußgänger nicht eingehalten und stattdessen die vorhandenen Absperrbarken beliebig oft einfach an Seite geräumt würden.

Auch sei die Baustelle nicht ausreichend beleuchtet, lautet eine weitere Klage des Anwohners. So gehöre es seiner Schilderung nach weiterhin zum Alltag, dass schwere Baustellenfahrzeuge aus Platzmangel fast die komplette Breite des Gehwegs nutzten und so Anlieger, die unmittelbar vor der Baustelle wohnten, beim Betreten des Gehwegs oder beim Ausfahren aus ihrem Hof gefährdeten.

Der Anlieger hatte sich bereits im Sommer mit einer Beschwerde an die zuständige Kreisverwaltung in Siegburg gewandt und informierte diese dann auch laufend über die Missstände. Es fehlten aus seiner Sicht beispielsweise entsprechende Baustellenschilder ebenso wie Baken zum Schutz von Fußgängern und eine ausreichende Beleuchtung.

Nach Kontrollen durch das Wachtberger Ordnungsamt hatte Kreissprecherin Rita Lorenz Ende vergangenen Jahres bestätigt, dass es auf der Baustelle „Missstände gegeben hat“. Daraufhin habe der Kreis am 24. Juli auch eine verkehrsrechtlichen Anordnung erlassen, die das Ordnungsamt der Gemeinde überprüft habe. Nach einer erneuten Prüfung musste das Ordnungsamt allerdings feststellen, dass die Auflagen nicht beziehungsweise unzureichend umgesetzt worden waren. Daher brachte der Kreis einhergehend mit einer offiziellen Anfrage des General-Anzeigers noch vor Weihnachten eine sogenannte Änderungsanordnung an die Baufirma auf den Weg.

Die hatte, so der Anlieger, sofort Erfolg: Die Baufirma brachte Anrampungen am Gehweg an. So sollte der Bordstein beim Überfahren durch die Baufahrzeuge geschont werden. Ebenfalls wurden nun entsprechend der Vorschriften Baustellenschildern und die Absperrbaken für die Fußgänger aufgestellt. Doch wie der erboste Anlieger berichtete, habe sich die Baufirma nicht lange an diese Auflagen gehalten.

Kreissprecherin Lorenz bestätigte, es habe vergangenen Donnerstag eine unangekündigte Baustellenkontrolle gegeben. „Die Absicherung und Beschilderung entsprach nicht dem angeordneten Verkehrszeichenplan und zeigte etliche Mängel auf“, sagte sie. Der Baufirma beziehungsweise dem Bauherrn sei daher eine Frist zur Behebung der festgestellten Mängel gegeben worden: „Bereits am 2. Februar waren die Mängel behoben“, so Lorenz. Gleichwohl sei gegen den Verantwortlichen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. Wie die Kreisverwaltung allerdings aus aktuellem Anlass noch hinzufügte: „Für den bevorstehenden Karnevalsumzug am Samstag, 10. Februar, wird die Verpflichtung zur temporären Baustellenbeschilderung aufgehoben.“

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