Behelfsbrücke in Wachtberg-Pech Kreis lehnt Nachtfahrverbot ab

PECH · Das Straßenverkehrsamt hält Schallimmissionen durch das Befahren der Behelfsbrücke in Pech für zumutbar. Das Aufstellen einer Ampel hält die Behörde nicht für notwendig.

 Ein Nachtfahrverbot für die Behelfsbrücke Pecher Hauptstraße ist im Gespräch.

Ein Nachtfahrverbot für die Behelfsbrücke Pecher Hauptstraße ist im Gespräch.

Foto: Axel Vogel

Ein nächtliches Fahrverbot für die Behelfsbrücke auf der Pecher Hauptstraße in Pech wird es bis auf weiteres nicht geben. Das erklärte Rita Lorenz, Sprecherin des Rhein-Sieg-Kreises und des dort zuständigen Straßenverkehrsamtes: „Im Wesentlichen ist eine nächtliche Sperrung deshalb nicht notwendig“, erklärte Lorenz, „da von der Nutzung der Brücke keine unzumutbaren Schallimmissionen für die Bürger ausgehen, die weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen, wie etwa das Aufstellen einer Ampel, rechtfertigen würden.“ Diese Auffassung habe man auch Wachtbergs Bürgermeisterin Renate Offergeld mit Schreiben vom 3. Januar mitgeteilt.

Wie berichtet, hatte die Gemeinde vor Weihnachten auf Vorschlag der Grünen einen grundsätzlichen Vorstoß bei der Kreisverwaltung unternommen. Der Pecher CDU-Ratsherr Jürgen Kleikamp hatte seinerzeit zudem gefordert, mittels Baustellenampeln das Durchfahrtverbot zu gewährleisten.

Wie aber kann man die Geräuschentwicklung, die von der Behelfsbrücke auf der Pecher Hauptstraße durch das Befahren ausgeht, minimieren? Zumal sich eine Reihe Autofahrer wohl nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkung von zehn Stundenkilometern halten. Darüber hatte sich bereits die Gemeindeverwaltung Gedanken gemacht und mit dem Anbringen von Gummimatten auf der Brücke ein Stück weit Abhilfe geschaffen. Allerdings blieben Autofahrer, die sich nicht an das Tempolimit hielten ein Lärmproblem.

Weil die Situation vor allem nachts als störend empfunden wird, unternahmen vor Weihnachten die Grünen im Rat einen Vorstoß von Tragweite: Ein Nachfahrverbot für die Brücke zwischen 22 bis 6 Uhr sollte es richten. Zumal laut Gemeinde der Neubau der vom Unwetter zerstörten Brücke erst Mitte des Jahres beginnen wird. Ergänzend dazu hatte der Ratsherr Kleikamp vorgeschlagen, dass zur Gewährleistung des nächtlichen Fahrverbotes in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr Baustellenampeln auf Dauerrot geschaltet werden sollten.

Da der Vorschlag insgesamt einhellige Zustimmung fand, fragte die Gemeinde beim Straßenverkehrsamt nach. Doch Anfang des Jahres kam die abschlägige Antwort aus dem Siegburger Kreishaus, was vor allem die Grünen auf den Plan ruft. „Warum der Kreis sich gegen das einstimmige Ratsvotum und die Bitten der Anwohner stellt, ist überhaupt nicht nachvollziehbar und das Gegenteil von Bürgernähe“, betont Fraktionschef Oliver Henkel, der seinerzeit den Vorschlag eingebracht hatte: „Die Forderung nach zusätzlichem Lärmschutz ist den tatsächlich vorhandenen Problemen geschuldet, die Anwohner, insbesondere Kinder um den Schlaf bringt“, so Henkel weiter.

Er gehe deshalb fest davon aus, dass „der Kreis belastbare Schallschutzmessungen in der Nacht vorgenommen hat, damit er wenigstens vor dem Gesetz seine Untätigkeit rechtfertigen kann.“ Warum die Kreisverwaltung eine Ampel thematisiere, erschließt sich ihm nicht: „Die wäre ja gar keine sinnvolle und dazu noch eine teure Lösung.“ In der Ratssitzung habe er sich für zwei Verbotsschilder mit entsprechenden Hinweisen ausgesprochen.

Auch Jürgen Kleikamp ist die Entscheidung unverständlich: „Wahrscheinlich geht der Kreis davon aus, dass auf der Brücke alle Tempo Zehnstundenkilometer einhalten. Dann kann man es aushalten.“ Das sei aber völlig an der Realität vorbei. „Und selbstverständlich hat ein Anwohner, der jede Nacht aufgeschreckt wird, ein andres Lärmempfinden, als der Sachbearbeiter an seinem Schreibtisch im Kreishaus“, kritisiert Kleikamp: „ Was mich aber richtig ärgert ist, dass hier ein einstimmiger Beschluss des Gemeinderates einfach in die Tonne getreten wird.“ Von der Gemeindeverwaltung hätte er sich gewünscht, „so etwas mal selbstständig zu regeln“.

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