Taekwondo-Kampfsportler stellt Räuber Keine Konsequenzen für Wachtberger Tankstellenpächter

Wachtberg · Beim Stellen eines Räubers hatte ein Tankstellenpächter aus Wachtberg vor einem Jahr wohl auch Gewalt angewendet. Mit einer Anklage muss er deswegen offenbar nicht rechnen.

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt: Im Juli 2017 überfiel ein Räuber die BFT-Tankstelle von Betreiber Bekim Elmazi (44) in Niederbachem. Mit einer Pistolenattrappe erzwang er damals von einem Mitarbeiter Elmazis die Herausgabe von Geld und Zigaretten und flüchtete. Kampfsportler Elmazi, der sich zum Zeitpunkt des Überfalls in seiner Wohnung über der Tankstelle aufhielt, nach die Verfolgung auf, holte den Flüchtenden ein und überwältigte ihn.

Wie aus Polizeikreisen zu erfahren war, soll Elmazi den Räuber mit sichtlichen Blessuren an die Streifenbeamten übergeben haben. Beim Beschuldigten handelt es sich um einen 22-jährigen arbeitslosen deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund. Angesichts der Vorgehensweise des Tankstellenbetreibers stand die Frage im Raum, ob auch dieser mit einer Anklage rechnen müsse, weil ihm womöglich eine Körperverletzung anzulasten sei.

Dies scheint nun vom Tisch, so der Landgerichtssprecher. Der 22-jährige Täter werde indes wegen schwerer räuberischer Erpressung angeklagt. „Die Anklage ist ihm zugestellt, aber ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest“, so Gülich. In diesem Jahr werde es wohl keinen Termin mehr geben.

Täter zückte eine Pistole

Es war kurz vor Geschäftsschluss gegen 22 Uhr an jenem 5. Juli, ein Mittwoch, als ein Maskierter die Tankstelle in Niederbachem betrat. Bekim Elmazi hatte es sich da schon zum Feierabend in seiner Wohnung über der Tankstelle gemütlich gemacht.

Ein Mitarbeiter bediente derweil die Kunden im Shop der Tankstelle. Der letzte Kunde, der an diesem Abend den Raum betrat, war bekleidet mit Sturmhaube, Handschuhen und schwarzer Kleidung. Der 22-Jährige zückte eine Pistole – wie sich später herausstellte, handelte es sich um eine Attrappe. Seine Beute: 19 Stangen Zigaretten, Wert laut Gülich 1129 Euro.

Doch damit nicht genug: Der Täter verlangte dann, den Tresor im Nachbarraum zu öffnen. Nach dem Hinweis des Mitarbeiters, er habe keinen Schlüssel, wurden die Schubladen des Schreibtischs durchsucht. In einer war schließlich der Schlüssel. Nachdem der Tresor geöffnet und leer geräumt war, griff der Räuber auch noch in eine Kassette mit Wechselgeld, die er noch in einer anderen Schublade entdeckt hatte.

Insgesamt 8643 Euro Beute steckt er sich aus dem Tresor und der Kassette, so steht es laut Gülich in den Akten. Während sich der Mitarbeiter mit gesenktem Kopf und hinter dem Kopf verschränkten Händen auf einen Stuhl setzen musste, flüchtete der Räuber. Zunächst zu Fuß, dann mit dem Rad.

Eine Sache des Einzelfalls

Derweil hatte der Mitarbeiter seinen Chef Elmazi alarmiert, der sich sofort in seinen Wagen setzte und die Verfolgung des Flüchtenden aufnahm. Nur einen Steinwurf vom Tatort entfernt, in Höhe einer Gaststätte stellte er den Räuber: „Der hatte sich geweigert, friedlich mit mir zusammen zur Tankstelle zurückzugehen“, erinnert sich Elmazi, der Taekwondo-Kampfsport betrieb. Darum habe er Gewalt anwenden müssen.

Aus Sicht von Gülich kann man ihm das nicht vorwerfen: „Jeder hat nach der Strafprozessordnung ein Festnahmerecht.“ Dabei sei in der Regel der Einsatz von Gewalt unumgänglich, allerdings komme es stets auf die Verhältnismäßigkeit an: „Das zu entscheiden, ist immer eine Sache des Einzelfalls“, betont der Sprecher des Landgerichtes.

Im vorliegenden Fall glaubt Gülich, dass der Tankstellenbetreiber nicht unverhältnismäßig gehandelt habe: „Anders würde der Fall liegen, wenn der Räuber bereits gefesselt gewesen und dann Gewalt ausgeübt worden wäre.“

So wird der 22 Jahre alte Täter allein vor dem Richter stehen. Wird er verurteilt, drohen ihm laut Gerichtssprecher zwischen drei und 15 Jahren Haft.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort