Neubaugebiet Rondo in Berkum Heimische Pflanzen vorgeschrieben

Wachtberg-Berkum · Im Neubaugebiet Rondo müssen Bauherren bestimmte Bäume und Sträucher wählen. Ziel der Vorschriften im Bebauungsplan ist, für eine größtmögliche Begrünung des Baugebiets zu sorgen.

 Obstbäume und Büsche prägen die öffentlichen Wege im Berkumer Neubaugebiet Rondo. Auch in den Privatgärten ist ein bestimmter Anteil heimischer Pflanzen im Bebauungsplan vorgeschrieben.

Obstbäume und Büsche prägen die öffentlichen Wege im Berkumer Neubaugebiet Rondo. Auch in den Privatgärten ist ein bestimmter Anteil heimischer Pflanzen im Bebauungsplan vorgeschrieben.

Foto: Bettina Köhl

Im Apfelgarten dürfen nicht nur weißer Klarapfel und „Freiherr von Berlepsch“ gepflanzt werden, sondern auch Mirabelle, Schattenmorelle oder Pastorenbirne. Die Pflanzliste ist noch viel länger, aber ein Laub- oder Obstbaum pro angefangene 400 Quadratmeter Grundstücksfläche muss sein.

Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Rondo in Berkum schreibt nicht nur Dachform und Baustil vor, er setzt auch Eckpunkte für die Gestaltung der öffentlichen Grünflächen und privaten Gärten. Offenbar wusste nicht jeder Bauherr von diesen Vorschriften, wie sich in der Ortsvertretung Berkum zeigte.

In der Sitzung ging es um Hanggrundstücke oberhalb der Rathausstraße. Die Gemeindeverwaltung hatte Eigentümer aufgefordert, den vier Meter breiten Hangstreifen mit einer Hecken aus heimischen Gehölzen zu bepflanzen. Dazu zählen nach Angaben der Gemeinde Wachtberg zum Beispiel Besen-Ginster, Felsenbirne, Haselnuss, Forsythie und Liguster.

Eine Anwohnerin erklärte in der Sitzung, sie habe von diesen Vorgaben nichts gewusst. Vom Grundstücksverkäufer seien sie nicht über die Auflagen informiert worden. In bester Absicht hatten zwei Hauseigentümer den Hang von Unkraut und Gestrüpp befreit, um ihn später neu zu gestalten – und prompt Post von der Gemeinde bekommen. Im konkreten Fall hätten sich die jeweiligen Hauseigentümer schnell einsichtig gezeigt, teilte die Gemeinde Wachtberg auf Anfrage mit, „so dass die Angelegenheit im persönlichen Gespräch umgehend und im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden konnte“.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass Bauherren die spätere Bepflanzung des Grundstücks nicht außer acht lassen sollten. „Verständlicherweise steht zuerst der Hausbau im Fokus, so dass andere Angaben wie die der Bepflanzung schon mal in Vergessenheit geraten“, sagte Sprecherin Margit Märtens. Wie die Vorschriften umgesetzt werden können, dazu geben die Mitarbeiter im Fachbereich Gemeindeentwicklungen Bauherren gerne hilfreiche Anregungen, Erläuterungen und Tipps.

„Künftige Bebauungspläne sollten keine Pflanzlisten mehr enthalten“, sagte Franz J. Jäger, CDU-Fraktionschef und selbst Rondo-Bewohner, in der Ortsvertretung. Die Leute sollten in ihren Gärten pflanzen dürfen, was sie wollen.

Ziel der Vorschriften im Bebauungsplan ist, für eine größtmögliche Begrünung des Baugebiets zu sorgen. Das gilt nicht nur für die Gärten, sondern auch für Garagendächer und Carports. In der Praxis sieht das recht unterschiedlich aus: Während das naturnahe Konzept an den öffentlichen Grünflächen und Wegen greift, gibt es Privatgärten aller Stilrichtungen. Kiesbedeckte Vorgärten oder mediterrane Pflanzen sind auch nicht grundsätzlich verboten, so lange ein bestimmter Prozentsatz der Fläche mit heimischem Grün gestaltet ist. „Ich denke, es ist Bauherrenpflicht, sich vorher zu informieren“, sagte eine Rondo-Bewohnerin, die gerne blühende Obstbäume vor der Haustür hat. Allerdings sei die Größe der vorgeschriebenen Bäume und die Garagenbegrünung auch eine Kostenfrage.

Intensiv kontrolliert wird die korrekte Bepflanzung offenbar nicht. Allerdings muss die Gemeinde Hinweisen auf mögliche Verstöße nachgehen. Wer Ginkgo statt Klarapfel pflanzt, braucht vor allem tolerante Nachbarn.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort