Gewässer in Wachtberg Gewässerpflege: Anwohner sehen Gemeinde in der Pflicht

Arzdorf · Die Starkregensaison steht bevor. Deshalb wünschen sich die Anlieger des Sommersberger Grabens eine bessere Reinigung des Bachlaufs. Sie sehen die Gemeinde in der Pflicht, doch die ist sich keiner Schuld bewusst.

 Die Gemeinde will jetzt prüfen, ob dieser Zustand am Sommersberger Graben an der L 123 in Arzdorf rechtens ist: Der Bachlauf wurde augenscheinlich verrohrt und verengt.

Die Gemeinde will jetzt prüfen, ob dieser Zustand am Sommersberger Graben an der L 123 in Arzdorf rechtens ist: Der Bachlauf wurde augenscheinlich verrohrt und verengt.

Foto: Axel Vogel

Am 4. Juni jährt sich das Unwetter, das in Wachtberg Schäden bislang ungekannten Ausmaßes angerichtet hatte, zum ersten Mal. Kein Wunder, dass betroffene Hausbesitzer wie Katharina Breidenbend oder Ratsmitglied Joachim Heinrich aus Arzdorf Durchlässe, Verrohrungen, Gräben und Bachläufe besonders prüfend in den Blick nehmen. Schließlich hatten Hochwasserfluten bei beiden Schäden in deutlich fünfstelliger Höhe verursacht.

Was Breidenbend und Heinrich auffällt, ist speziell der Zustand des Sommersberger Grabens, der einen Steinwurf entfernt von ihren Häusern verläuft. Der sei nicht nur voll mit Ästen, die dem bekannt engen Durchlass unter der L 123 bei einem neuerlichen Unwetter zusetzen würden. Hinzu kommt: Auch jenseits der L 123 sehen die beiden jede Menge behördlichen Handlungsbedarf.

„Die Gemeinde ist leider ihrer Pflicht zur Gewässerunterhaltung nicht nachgekommen“, schrieb Katharina Breidenbend unlängst in einer Mail an Bürgermeisterin Renate Offergeld. Das Gewässer sei „voll mit Ästen und diversem Treibgut“. Es liegt für sie auf der Hand, dass sich bei starken Regenfällen „das Treibgut und Ähnliches an den Straßendurchlässen staut und somit zur Ausuferung des Gewässers enorm beiträgt“, heißt es weiter.

Verschlimmert wird die Situation vor Ort aus Sicht von Joachim Heinrich, der auch Ortsvorsteher in Fritzdorf ist, noch durch ein weiteres Problem: Unmittelbar hinter dem zu engen und marode wirkenden Durchlass der L 123, dessen Erneuerung Straßen NRW bereits prüft, tut sich aus seiner Sicht manche Ungereimtheit auf. Hier habe nämlich speziell ein Hausbesitzer den Sommersberger Graben augenscheinlich nach eigenem Gusto verrohrt und künstlich verengt.

Wohl um eine kleine Wasserfläche für Enten zu stauen, so erklären es Heinrich und Breidenbend. Für beide ist das ein Fall für die Aufsichtsbehörden, zumal ein Landwirt, dessen Hof vor dem Sommersberger Graben liegt, bereits zum Bau eines neuen, großen Durchlasses verpflichtet worden sei. Hier müsse es also eine Gleichbehandlung geben. Beigeordneter Jörg Ostermann sagte dazu: „Der größere Durchlass wurde im Zuge der Neuanlegung einer Zufahrt über das Gewässer gefordert. Es macht sicherlich Sinn, einen neuen Durchlass anders zu dimensionieren als unter Umständen zu gering dimensionierte Durchlässe an anderer Stelle.“ Einschreiten gegen zu gering dimensionierte Durchlässe könnten nicht Ordnungsbehörden, sondern nur die Untere Wasserbehörde beim Rhein-Sieg-Kreis.

Entsprechende Fotos von der kritisierten Situation am Sommersberger Graben hatte Breidenbend an Bürgermeisterin Offergeld weitergeleitet. Antwort bekam sie von Volker Strehl, dem Vorstand der Gemeindewerke, der versprach, ihrem Hinweis nachzugehen: „Die von Ihnen vorgelegten Fotos zeigen einen Zustand, der leider oft mitverantwortlich für Schadensereignisse ist, nämlich zu gering dimensionierte Verrohrungen, die möglicherweise ohne Genehmigung der Wasserbehörde eingebaut worden sind“, brachte Strehl es auf den Punkt.

Pflichtverletzungen bei der Gewässerunterhaltung wies Strehl ausdrücklich zurück. Schließlich sei Grundlage für die jährlichen Arbeiten der vom Rat beschlossene Gewässerunterhaltungsplan, der von der Kreisverwaltung genehmigt werde. „Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir bei rund 80 Kilometern Gewässer nicht jeden Gewässerabschnitt regelmäßig kontrollieren können.“ Strehl versprach, den von Breidenbend benannten Bereich in Kürze zu begutachten. Ostermann ergänzte noch, dass man versucht habe, den Sommersberger Graben im Zuge der Erstellung der Hochwassergefahrenkarte für den Godesberger Bach mit zu erfassen: „Leider werden Nebengewässer in dem Zuge allerdings nicht aufgenommen.“

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