Vollziehungsbeamter in Bonn und Wachtberg Dem Allgemeinwohl verpflichtet

BONN/WACHTBERG · Wenn Frank Neuser vor der Tür steht, geht es ums Geld. Zu verschenken hat er allerdings nichts. Neuser arbeitet als Vollziehungsbeamter bei der Stadt Bonn und treibt öffentlich-rechtliche Gelder ein.

Seit gut vier Jahren greift auch die Gemeinde Wachtberg auf den Mitarbeiter aus Bonn zurück, wenn Bürger mit Beiträgen, Steuern oder Gebühren im Verzug sind. Das Ganze geschieht über eine interkommunale Vereinbarung und erspart der Gemeinde eine eigene Stelle.

Was ist der größte Unterschied zwischen ihm und einem Gerichtsvollzieher? „Der Gerichtsvollzieher kommt vom Amtsgericht Bonn und fordert aufgrund von so genannten Titeln für private Gläubiger die Herausgabe von Wohnungseigentum oder auch Kindesübergaben“, sagt der 52-Jährige. Sein Auftraggeber ist dagegen öffentlich-rechtlicher Natur, meist also eine Kommune. Neuser selbst fühlt sich mit seiner Arbeit dem Allgemeinwohl verpflichtet. Steuergerechtigkeit ist ein Wort, das er gerne verwendet. „Ich wende ja Schaden von der Allgemeinheit ab, wenn ich einer Behörde zu ihrem Geld verhelfe“, sagt Neuser.

Seine Kollegen und er rücken immer dann aus, wenn ein Bescheid über eine gewisse Summe nicht beglichen wurde, und auch die Mahnung keine Wirkung gezeigt hat. „Wir mahnen nur ein Mal“, betont er und zeigt einen weiteren Unterschied von öffentlich-rechtlicher Vollstreckung zum Privatrecht auf: Bei Letzterem gibt es mehrere Zahlungserinnerungen, auch durch den Einsatz eines Anwalts sogar eine mögliche aufschiebende Wirkung.

„Am Anfang steht für mich bei jedem Fall der Versuch einer gütlichen Einigung mit dem Zahlungspflichtigen“, sagt der Bonner Vollziehungsbeamte. So bietet er zum Beispiel Sprechstunden an, seit Kurzem auch jeden Freitag im Berkumer Rathaus. „Wenn zum Beispiel ein Hinterbliebener 1800 Euro Bestattungskosten an die Gemeindekasse zahlen muss, stellt das manche vor eine große Herausforderung“, sagt er. Generell würden die Standesämter zwar oft auch eine Ratenzahlung akzeptieren, aber mancher Kunde würde – nicht zuletzt aus Trauer – erst einmal alles ausblenden.

Neuser, der zuvor bei der Bundeswehr, im Ordnungsamt und der Innendienstvollstreckung des Kassen- und Steueramtes in Bonn gearbeitet hat, kann ebenfalls Ratenzahlungen festsetzen. Wer nicht zu ihm kommt, dem stattet er mit seiner schwarzen Kladde einen Hausbesuch ab. Darin befinden sich „Formlose Mitteilungen“, die er hinterlässt, wenn niemand öffnet. Binnen drei Werktagen muss sich der Schuldner melden. Bleibt die Kooperationswilligkeit aus, können Neuser und seine Kollegen Pfändungsankündigungen schicken.

Die letzte Maßnahme, um zu prüfen, ob sich Wertgegenstände in der Wohnung befinden, ist der Durchsuchungsbeschluss samt Türöffnung. Findet sich etwas, klebt Neuser das Pfändungssiegel, den Kuckuck, darauf. Der Beamte legt Wert darauf, dass es meist glimpflicher ausgeht. Und dennoch ist die Klientel nicht immer einfach, weshalb er kein Foto von sich in der Zeitung oder im Internet sehen möchte.

Unstimmigkeiten bei den Vollstreckungsversuchen an der Haustür kann es aber in allen sozialen Schichten geben. „Es ist eben schwierig sich einzugestehen, wenn ein Lebensstandard nicht mehr haltbar ist“, meint dazu der Experte, der im Auftrag der Kammern auch ausstehende Mitgliedsbeiträge von Ärzten, Rechtsanwälten oder Handwerkern eintreibt.

Der persönliche Kontakt der Beamten zu den Schuldnern sei seinen Vorgesetzten bei der Stadt wichtig. „Deshalb laden wir auch nicht immer direkt zur Vermögensauskunft vor, sondern streben vorrangig die gütliche Einigung an.“ Manchmal allerdings verzweifelt er auch an seinem Gegenüber. „Wenn Sie ein Knöllchen von zehn Euro binnen sieben Tagen nicht zahlen, kann sich die Forderung durch das Bußgeld- und Vollstreckungsverfahren auf bis zu 67 Euro erhöhen.“ Bei einigen hat das einen gewissen Erziehungseffekt, andere sieht Neuser schnell wieder.

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