Polizei ermittelt nicht weiter Bericht an Meckenheimer Schule nach Trinkgelage in Berkum

WACHTBERG · Das aus dem Ruder gelaufene Trinkgelage von Jugendlichen in Wachtberg-Berkum am Freitag ist kein Fall mehr für die Polizei: Straftaten wurden dabei nicht verübt. Dafür müssen nun andere Fragen geklärt werden.

Von den drei betrunkenen Minderjährigen, die am Freitagabend nach einem Trinkgelage am Kriegerdenkmal in Berkum ins Krankenhaus gebracht wurden, „musste einer dort auch über Nacht bleiben". Das teilte Simon Rott, Sprecher der Bonner Polizei, am Montag auf GA-Anfrage mit. „Der Jugendliche stand in dieser Nacht unter medizinischer Aufsicht.“ Laut Rott ist das Gelage von Acht- und Neuntklässlern aus einer Schule in Meckenheim kein Fall mehr für die Polizei. „Es wurden keine Straftaten verübt.“ Allerdings habe man einen Bericht an die Schulleitung geschrieben.

Wie berichtet, war am Freitagabend eine Art Klassentreffen völlig aus dem Ruder gelaufen. Mehrere der rund 25 Jugendlichen hätten in einem erbärmlichen und teils hilflosen Zustand auf dem Boden gelegen. Jugendliche aus Wachtberg, die auch in der Hütte am Kriegerdenkmal feiern wollten, hatten dann den Notruf gewählt. Ein 18-Jähriger soll den Jugendlichen den Schnaps besorgt haben.

Warum sich junge Meckenheimer an der Hütte am Berkumer Kriegerdenkmal treffen, dafür liefert Markus Zettelmeyer vom Wachtberger Ordnungsamt ein Argument: „Einer der Jugendlichen, die dort gefeiert hatten, stammt aus Wachtberg.“ Grundsätzlich sei der Platz mit seiner Schutzhütte wegen der Abgeschiedenheit und dem schönen Ausblick bei Ausflüglern sehr beliebt.

Laut Zettelmeyer handelt es sich um eine Schutz- und keine Grillhütte. „Grillen ist dort nicht erlaubt.“ Gerade in den Sommermonaten komme es dennoch oft vor, dass dort gefeiert werde. „Daher kontrolliert das Ordnungsamt den Bereich regelmäßig.“ An einen vergleichbaren Vorfall wie am Freitagabend kann er sich indes nicht erinnern.

Auch aus Sicht des Rettungsdienstes des Rhein-Sieg-Kreises stellt ein solches Gelage eher die Ausnahme dar. „So etwas kennen wir bislang vor allem an Karneval oder Silvester“, sagte Rita Lorenz, Sprecherin der Kreisverwaltung, auf Anfrage. Dass Jugendliche sich an einer Schutzhütte zum Trinken verabreden, registriere man aus Sicht des Rettungsdienstes nur vereinzelt.

Was die disziplinarische Aufarbeitung des Treffens angeht, steht die Aufklärung noch ganz am Anfang, sagte Meckenheims Stadtsprecherin Sabine Gummersbach dem General-Anzeiger. Fest stehe, dass die Zusammenkunft „keine offizielle Schulveranstaltung war“. Die Schulleitung wolle nun rasch klären, ob es sich tatsächlich um Schüler ihrer Schule gehandelt hat und was an dem Abend genau vorgefallen ist.

Da es keine offizielle Schulveranstaltung war, müsse dann im zweiten Schritt geklärt werden, ob die Eltern der betroffenen Minderjährigen womöglich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

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