Bauausschuss Wachtberg Bekommt Villip eine Wasserfurt?

Wachtberg · Eine Interessengemeinschaft von von Villiper Anwohnern will die Brücke Im Bruch entschärfen lassen. Beigeordneter Jörg Ostermann soll die Machbarkeit klären.

Als Furt bezeichnet die Internet-Enzyklopädie Wikipedia „eine Untiefe in einem Bach- oder Flusslauf, an der das Gewässer zu Fuß oder mit Fahrzeugen durchquert werden kann“. Was zugegebenermaßen als ein Infrastrukturprojekt aus längst vergangenen Zeiten klingen mag, könnte aus Sicht einer Interessengemeinschaft (IG) von rund 25 Bürgern aus Villip eine vorübergehende Lösung zur Milderung zukünftiger Hochwasserschäden sein. Bei den Unterzeichnern der IG handelt es sich um Anlieger der Straße Im Bruch, die über eine gemauerte Steinbrücke mit einer vergleichsweise hoch gemauerten Brüstung führt.

Hier, so die Anlieger, habe sich bei dem Juni-Unwetter im vergangenen Jahr das Wasser massiv zurück gestaut, weshalb die Brücke nun zu einer Art Furt hergerichtet werden soll. Anders als in der Beschlussvorschlage der Verwaltung, entschied der Ausschusses für Infrastruktur und Bau am Dienstag auf Vorschlag der CDU, erst einmal die Umsetzbarkeit des Vorschlags zu prüfen. Die Straße Im Bruch gehörte am 4. Juni 2016 zu jenen Brennpunkten in Wachtberg, die das Unwetter besonders heftig getroffen hatte.

Es waren vor allem die enormen Sturzfluten, die der Arzdorfer Bach aus Richtung Arzdorf und Fritzdorf kommend abführen musste, und die dann irgendwie auch die Brücke Im Bruch passieren mussten. Wie das am 4. Juni 2016 ausgesehen hat, dokumentiert ein Foto, das dem Antrag der IG beigeheftet war: Von der Brücke erkennt man nur noch ein Stück der gemauerten Brüstung. Ansonsten blickt man auf einen kurzeitig auf etwa 50 Meter Breite angeschwollenes Gewässer, das sich Richtung Godesberger Bach und Pech wälzte. Dutzende Keller waren damals vollgelaufen, den Schaden beziffert die IG auf eine Million Euro.

Zwar steht für die Gemeinde bereits fest, dass hier eine neue Brücke mit einem erweiterten Querschnitt her muss. Der Planungsbeginn für den Neubau sei im Anschluss an eine Maßnahme der Gemeindewerke „für das Jahr 2018 vorgesehen“, heißt es in der Verwaltungsvorlage, der Baubeginn folge ein Jahr später. Dabei weist die Verwaltung aber ausdrücklich daraufhin, „dass die Problematik eines zu kleinen Gewässerquerschnittes in erster Linie Ursache für die Ausuferungen“ sind.

Bis zum prognostizierten Baubeginn der neuen Brücke will die IG allerdings nicht warten, weil sich ein Starkregensituation wie 2016 „jederzeit wiederholen könnte“: Darum schlagen die Antragsteller vereinfacht ausgedrückt vor: Die noch vorhandene Steinbrücke soll in einer Übergangslösung für das Wasser „passierbar“ gemacht werden, und so ein Rückstau minimiert werden. Richten soll es eine Art „Furt“, durch die das Wasser strömen kann.

Dazu gelte es den Straßenbelag der Brücke um etwa 50 Zentimeter durch Abfräsen abzusenken. Ferner soll die Brüstung in Gestalt einer Bruchsteinmauer beseitigt werden, und ersatzweise ein leicht zu demontierendes Kipp- beziehungsweise Schiebegitter errichtet werden. Die Kosten für die Maßnahmen beziffert die IG auf insgesamt rund 65 000 Euro. In seinem Plädoyer fügte Ostermann der Ablehnungsbegründung des Antrages durch die Verwaltung noch zwei weitere Gründe hinzu: „Wir sind planungstechnisch am Limit. Wir können nicht an jedem Meter des Gewässers gleichzeitig arbeiten.“ Ostermann erinnerte daran das der Wiederaufbau der vier vom Unwetter zerstörten Brücken in Wachtberg schlicht eine höhere Priorität hätte. Hinzu komme, dass eine Furt-Lösung „nicht zeitgemäß“ ist. „Da mach ich mir Haftungssorgen“, so Ostermann.

CDU-Ausschusssprecher Volker Gütten riet allerdings, „die Sorgen der IG ernst zu nehmen“. Daher solle die Gemeinde mit Fachleuten das Anliegen prüfen. „Und wenn das die einzige Furt in NRW ist, wäre mir das egal, Hauptsache sie ist zulässig“, so Gütten Um der Verwaltung aufwendige Vorplanungen zu ersparen, beschloss der Ausschuss Folgendes: Beigeordneter Ostermann soll in Vorgesprächen mit dem für die Maßnahme zuständigen Rhein-Sieg-Kreis klären, ob eine Furt prinzipiell überhaupt umsetzbar ist oder nicht.

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