Windkraft in Swisttal und Sechtem Windräder liefern bald Strom

Swisttal · In Swisttal könnte bald der erste Windpark im Kreis ans Netz gehen. Der Rat hat eine außergerichtliche Einigung mit Enercon auf den Weg gebracht.

Nach langen juristischen Streitigkeiten durch mehrere gerichtliche Instanzen stehen jetzt die Zeichen auf Einigung: Die Gemeinde Swisttal und der Auricher Windradbetreiber Enercon haben sich über ihre Anwälte auf einen Vergleich geeinigt. Das unterschriftsreife Papier liegt nun beiden Seiten zur Unterzeichnung vor. Der Swisttaler Rat segnete am Mittwochabend in nicht öffentlicher Sitzung einstimmig die Eckpunkte des Vergleichs ab. Einer Inbetriebnahme des seit etwa einem Jahr gerichtlich stillgelegten Windparks bei Odendorf steht somit offenbar nichts mehr im Wege.

„Beide Seiten sind bemüht, sich außergerichtlich zu einigen“, sagte Bernd Kreuer, Pressesprecher der Gemeinde Swisttal, auf Anfrage des General-Anzeigers. Noch im Juli dieses Jahres hatte der Swisttaler Rat ebenfalls in nicht öffentlicher Sitzung dafür gestimmt, Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Köln einzulegen, das im Mai die Genehmigung für den Windpark bei Odendorf bestätigt hatte. Dort stehen bereits seit Ende vergangenen Jahres vier Windenergieanlagen (WEA) der Enercon, die sich aber bis auf Weiteres nicht drehen durften. Eins der vier Windräder ist noch nicht fertiggebaut, da das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Ende 2015 während der Bauarbeiten einen Baustopp erlassen hatte (der GA berichtete). An anderer Stelle in der Gemeinde hat der Rat im vergangenen Jahr hingegen Konzentrationsflächen ausgewiesen.

Der seitens der Gemeinde von der Kölner Anwaltskanzlei Lenz und Johlen ausgehandelte Vergleich beinhaltet etwa Maßnahmen für den Schutz der Grauammer in diesem Gebiet, wie Kreuer erklärte. Demnach soll es beispielsweise bestimmte Grünstreifen geben, die dem Schutzbedürfnis des Vogels Rechnung tragen. Festgelegt ist auch, dass die derzeit 75 Meter hohen Anlagen auch in dieser Höhe und Kapazität bleiben. „Sie sollen nicht erhöht oder verstärkt werden“, sagte Kreuer. Ebenso haben beide Seiten Details zur Wegenutzung auf dem Areal an der Kreisgrenze zu Euskirchen vereinbart. Kreuer rechnet damit, dass mit dem geschlossenen Vergleich auch bald das gerichtliche Verfahren vor dem OVG Münster zum Abschluss kommt.

Nach Informationen des General-Anzeigers lehnte das Unternehmen, einer der noch übrig gebliebenen deutschen Global Player der Windenergiebranche, eine von der Gemeinde gewünschte sogenannte Ewigkeitserklärung für den dauerhaften Betrieb der Windräder ab. Die vier Anlagen sollen laut Enercon so lange betrieben werden, wie eine gesicherte Vergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erfolge, teilte Enercon der Kommune mit. Weiter heißt es aus Aurich: „Auch nach 20 Jahren werden wir versuchen, die WEA so lange wie möglich weiter zu betreiben, um auch hier die Wirtschaftlichkeit zu maximieren. Spätestens nach 30 Jahren jedoch müssen die Anlagen vertraglich zurückgebaut werden“, so die Mitteilung an die Gemeinde.

Enercon-Pressesprecher Felix Rehwald wollte sich am Tag nach der Ratssitzung zu Details des Vergleichs auf GA-Anfrage nicht äußern. Erleichtert zeigte er sich allerdings, dass eine Einigung gefunden worden ist. Wann die Windräder ans Netz gehen, lasse sich noch nicht sagen. „Unsererseits so schnell wie möglich“, erklärte der Enercon-Sprecher.

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