Pläne zum Quarzsand- und Quarzkiesabbau Tagebau Straßfeld weiterhin in der Diskussion

SWISTTAL · Ein Ausschuss nimmt zu Erweiterungen von Abbaugebieten Stellung. Lärmschutzgutachen und ein Reifenwaschanlage werden gefordert.

 Zwischen der K3, der L182n und Straßfeld (im Hintergrund links) liegt das geplante Kiesabbaugebiet.

Zwischen der K3, der L182n und Straßfeld (im Hintergrund links) liegt das geplante Kiesabbaugebiet.

Foto: Hans-Peter Fuß

In der gemeinsamen Sitzung der beiden Ratsausschüsse für Umweltschutz-, Wirtschaftsförderung- und Energie (UWE) sowie Planung und Verkehr (PV) stand jetzt die Stellungnahme der Gemeinde zu gleich drei Abbau-Maßnahmen auf der Tagesordnung: nördliche Erweiterung am Neukirchener Weg bei Straßfeld im Bereich der Landstraße 182/Kreisstraße 3 um 4,4 Hektar, nördliche Erweiterung III des Tagebaus Müggenhausen, Gemeinde Weilerswist, um 44,3 Hektar mit Weiterbetrieb der bestehenden Anlage über das eigentliche Ende 2018 hinaus bis 2040, sowie Mitteilungen zum Stand von wasserrechtlicher Genehmigung und Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zur Erweiterung der Grube Flerzheim der Kieswerke Rheinbach in Richtung Buschhoven. Diese Pläne hatten bei Bürgern heftige Proteste hervorgerufen.

Für ihre fundierten Stellungnahmen zu den jeweiligen Vorhaben beziehungsweise den vom beauftragten Planungsbüro erarbeiteten Synopsen zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sprachen die Fraktionen der Verwaltung ausdrückliches Lob aus. Dies insbesondere in Hinblick auf die dringende Aufforderung an die für Bergbau zuständige Bezirksregierung Arnsberg, die kumulative Wirkung der benachbarten Abgrabungen in Straßfeld und Müggenhausen auf dem Gebiet der Gemeinde Weilerswist neu zu untersuchen.

Auf Anregung von Monika Goldammer (FDP) soll die Gemeinde darauf dringen, nicht nur das Schutzgut Mensch unter dem Aspekt der Kumulation zu betrachten, sondern ebenso die weiteren Schutzgüter Boden, Grundwasser und Landschaftsbild.

Einstimmig bei einer beziehungsweise zwei Enthaltungen beauftragten die beiden Ausschüsse die Verwaltung im Einzelnen: Die Gemeinde Swisttal fordert von der Bezirksregierung Arnsberg, den Antragsteller zu verpflichten, die Lärmthematik mit Betriebs- und Verkehrslärm in einem unabhängigen Gutachten für beide Vorhaben gemeinsam untersuchen zu lassen, weil der Lärm mit der Anzahl der Anlagen kontinuierlich zunehme.

Eigentlich sollte die Anlage in Müggenhausen bis Ende 2018 ausgekiest sein. Mit der Erweiterung wurde aber auch die Verlängerung der Produktion bis 2040 beantragt. Daher dringt die Gemeinde Swisttal darauf, die Verkehrs- und Lärmbelastung durch das Transportaufkommen von rund 110 Transporten täglich bis 2040 und darüber hinaus mit zu untersuchen.

Nachtbetrieb der Anlage bei Straßfeld wird abgelehnt

Einbezogen werden sollen auch private Transporte wie Abholung von Baumaterialien oder Anlieferung von Verfüllungsmaterial Privater, die keinesfalls, wie ausgesagt worden sei, vernachlässigt werden könnten. Gegebenenfalls müsse die Bezirksregierung fordern, dass die schalltechnischen Immissionsprognosen beider Abbauvorhaben und ihrer kumulativen Wirkung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) überprüft wird.

Einen Nachtbetrieb für die beantragte Erweiterung Neukirchener Weg bei Straßfeld lehnt die Gemeinde grundsätzlich ab und fordert dies auch von der Bezirksregierung, weil damit erhebliche Beeinträchtigungen der Bewohner in den angrenzenden Ortslagen Straßfeld, Müggenhausen und Neukirchen zu befürchten wären. Weil es schon jetzt erhebliche Beeinträchtigungen durch die Verschmutzung der angrenzenden Straßen gibt, wird für die beantragte Erweiterung Neukirchener Weg eine Reifenwaschanlage im Genehmigungsbescheid gefordert, einschließlich Regelungen zur Reinigungspflicht und rechtlicher Folgen bei einer Nichtbeachtung.

Für beide Vorhaben fordert die Gemeinde Swisttal auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung, weil wie beim Lärm auch bei Umweltbelangen eine kumulative Wirkung nicht ausgeschlossen werden könne. Zugleich wird die Ausweitung der Untersuchungen auch auf noch bestehende und nicht rekultivierte Anlagen in Müggenhausen und Straßfeld gefordert. Dabei soll auch geprüft werden, ob eine schnellere Rekultivierung durchgesetzt werden kann.

Gemeinde sieht festgelegte Schutzflächen gefährdet

In Bezug auf die Grube Flerzheim wurde die Verwaltung beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg schriftlich auf die Instandsetzung des Zauns am Grubenrand zum Weg zu dringen. Als „sehr ungewöhnlich“ bezeichnete Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner, dass das Verwaltungsgericht Köln die Beiladung der Gemeinde Swisttal im verwaltungsrechtlichen Verfahren zum Rahmenbetriebsplan mit UVP für die beantragte Erweiterung wieder aufgehoben hat. Dagegen hat die Gemeinde fristgerecht Beschwerde eingelegt.

Die Gemeinde sieht ihre kommunale Planungshoheit betroffen und wertet das Vorhaben als unvereinbar mit dem gültigen Bebauungsplan „BU 18 Am Noel“, in dem die Flächen für die Landwirtschaft und zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft festgelegt sind. Beeinträchtigt wären sowohl die angrenzende Friedhofserweiterungsfläche als auch der geplante Bolzplatz. Außerdem auch die Verbindungsfunktion zwischen den benachbarten Wäldern.

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