Verkehr in Swisttal Swisttal setzt weiter auf Kreisel an der B56

Swisttal · Rhein-Sieg-Kreis lehnt Swisttaler Pläne ab, weil das Verkehrsaufkommen für einen Umbau zu gering ist.

 An der Einmündung der L493 in die B56 (links) soll ein Kreisel gebaut werden. Das wünscht sich die Swisttaler Politik.

An der Einmündung der L493 in die B56 (links) soll ein Kreisel gebaut werden. Das wünscht sich die Swisttaler Politik.

Foto: Hans-Peter Fuß

Nicht aufgeben wollen die Fraktionen ihr Ziel, zwei Kreisverkehre auf der B 56 zu realisieren. Auch wenn das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises nach entsprechender Untersuchung festgestellt hat, dass sowohl an der Einmündung Karl-Kaufmann-Weg (L 493)/B 56 als auch an der Einmündung Alte Poststraße/B 56 die Kriterien hinsichtlich Verkehrsstärke und Auslastung der schwächsten Zufahrt nicht erfüllt sind – wenn auch nur sehr knapp.

Deshalb haben die Fraktionen im Planungs- und Verkehrsausschuss als Empfehlung an den Rat beschlossen, die Realisierung der beiden Kreisel weiterzuverfolgen. Die erforderlichen Verkehrsuntersuchungen sowie die Leistungsfähigkeitsnachweise für die Kreiselzu- und -ausfahrten sollen in Zusammenarbeit mit dem dem Landesbetrieb Straßen.NRW abgestimmt werden.

Kreisverkehre nicht empfehlenswert

Das Straßenverkehrsamt hatte genau dies als Möglichkeit für das weitere Vorgehen der Gemeinde aufgezeigt, nachdem als Ergebnis der Machbarkeitsstudie herausgekommen war, dass die Kriterien für die beiden Kreisel nicht erfüllt wurden. Die Behörde hatte auf Bitten der Gemeinde als „Diskussionsgrundlage“ für einen Dialog zwischen der Gemeinde und Straßen.NRW die grundsätzliche Realisierbarkeit der beiden Kreisel bewertet. Dabei wurde zwar festgehalten, dass bei einer Bundesstraße mit „hoher Verbindungsfunktion“ zur zügigen Leitung des überörtlichen und regionalen Verkehrs und höherer Reisegeschwindigkeit Kreisverkehre an den beiden gewünschten Stellen „grundsätzlich nicht zu empfehlen“ seien.

Es könne aber ein Leistungsfähigkeitsnachweis für die Kreiselzu- und –ausfahrten nach dem „Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen“ geführt werden. Dazu müssten durch eine Verkehrszählung und Analyse die einzelnen Ein- und Abbiegebeziehungen erfasst sowie eine Prognose der künftigen Entwicklung der Verkehrsbelastung einbezogen werden.

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