Gemeinde zieht Klage gegen Windradbetreiber in Erwägung Swisttal fordert den Abbau des vierten Mastes

Swisttal · Zwei Schwerlastkräne stehen mit ausgefahrenen Armen bereit. Der Rotor des vierten Windrades im Windpark bei Odendorf liegt montagefertig neben dem erst am Mittwoch fertiggestellten Mast. Nur: Augenscheinlich tut sich gestern Nachmittag nicht viel auf der umstrittenen Baustelle unweit der Kreisgrenze.

Während die Baumaschinen ruhen, drehen sich die fertiggestellten Räder bereits sehr gemächlich im Wind - allerdings nur durch auffrischende Böen, denn in Betrieb genommen ist der Windpark noch nicht.

Er darf es auch nicht: Die Gemeinde Swisttal prüft derweil, ob sie gerichtlich den Rückbau des von der Firma Enercon trotz Baustopps errichteten vierten Mastes fordern kann. Das sagte Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner gestern dem General-Anzeiger. "Es ist ärgerlich, dass es so weit gekommen ist, denn wir haben die Bezirksregierung in der Vergangenheit mehrfach über die Bautätigkeit informiert."

Die Kölner Bezirksregierung will ihrerseits in den nächsten Tagen kontrollieren, ob Enercon die Stilllegungsverfügung der Baustelle beachtet. Sollte sie dies nicht tun und weiter bauen, droht laut Behördensprecher Dirk Schneemann ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. Sollte die Firma die bereits gebauten Windräder trotz des am Mittwoch ausgesprochenen Verbots betreiben, wäre dies laut Schneemann ein Straftatbestand, für den die Staatsanwaltschaft zuständig sei. Ein Rückbau des trotz Baustopps errichteten vierten Mastes könne die Bezirksregierung nur dann anordnen, "wenn die Allgemeinheit nicht auf andere Weise geschützt werden könnte", so Schneemann. Momentan sei aber nicht erkennbar, dass von dem Mast eine Gefahr ausgehe.

Eine Rückbauverpflichtung sei an bestimmte Voraussetzungen gebunden, erklärt die Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln, Rita Zimmermann-Rohde. Ob diese erfüllt seien, könne sie ohne genaue Kenntnis der Aktenlage nicht sagen. Zuständig sei die Bezirksregierung. Das Gericht werde nur tätig, wenn Klage eingereicht werde. Allerdings hat das Verwaltungsgericht die Gemeinde um Mitteilung gebeten, sollten die Arbeiten trotz der Stilllegungsverfügung fortgesetzt werden.

"Das vierte Windrad ist illegal errichtet"

Die Swisttaler CDU-Fraktion begrüßt die Stilllegung der Baustelle durch die Bezirksregierung. "Wenn Privatleute sich bei Hausbauten nicht an Auflagen halten, müssen sie eventuell abreißen", findet Ratsherr Bernd Großmann. Die Firma Enercon dürfe kein Sonderrecht genießen. "Das vierte Windrad ist illegal errichtet, deshalb fordern wir den Rückbau."

Es müsse verhindert werden, dass Enercon weiter Fakten auf Swisttaler Gemeindegebiet schaffe, ergänzt Fraktionschef Hanns Christian Wagner. Auch, wenn in der Sache selbst nicht entschieden sei, mache die Entwicklung deutlich, wie groß die Gefahr der Verspargelung der Landschaft sei, wenn Steuerungsmechanismen wie die Ausweisung von Konzentrationszonen nicht bestehen.

Der mangelhaften Umweltverträglichkeitsprüfung durch die Bezirksregierung sei es schließlich zu verdanken, so Wagner, dass zumindest eine Chance bestehe, dass die von Enercon auf eigenes Risiko errichteten Anlagen wieder auf deren Kosten abzubauen seien. "Dass der Antragsmangel auch den Kölner Verwaltungsrichtern nicht aufgefallen war, ist erstaunlich", meint Wagner. Die CDU befürworte weiter die Ausweisung von Konzentrationszonen, lehne aber die auf Beliebigkeiten beruhende Verspargelung wie bei Odendorf ab.

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