Gebührenerhöhung Swisttal erhöht OGS-Beiträge um 20 Prozent

SWISTTAL · Eltern müssen für die Betreuung ihrer Kinder in der Offenen Ganztagsschule tiefer in die Tasche greifen. Weil die Gemeinde kein Geld hat, müssen die Familien das Defizit von 30.000 Euro allein ausgleichen.

 Gleich um 20 Prozent teurer wird die Betreuung in den Offenen Ganztagsschulen in Swisttal.

Gleich um 20 Prozent teurer wird die Betreuung in den Offenen Ganztagsschulen in Swisttal.

Foto: Wolfgang Henry

In den Offenen Ganztagsschulen (OGS) in der Gemeinde Swisttal werden ab dem 1. Januar 2019 die Elternbeiträge linear um 20 Prozent erhöht, die Zustimmung des Rates vorausgesetzt, der am Dienstag, 25. September, tagt. Das hat der Schulausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. CDU und SPD waren sich einig darin, den Verwaltungsvorschlag einer pauschalen Erhöhung um gleichbleibend 20 Euro in jeder Einkommensstufe abzulehnen.

Um eine „soziale Komponente“ bei den einzelnen Einkommensstufen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen, setzten CDU und SPD dem Verwaltungsvorschlag als gemeinsamen Antrag den Vorschlag der linearen Erhöhung entgegen. Bei einer pauschalen Erhöhung um 20 Euro müssten dann künftig in Stufe 1 (Jahreseinkommen der Eltern zwischen 12.500 Euro und 24.999 Euro) für das erste Kind künftig 45 Euro statt wie bisher 25 Euro gezahlt werden.

„Das sind dann schon 80 Prozent mehr“, führte Tanja Pleßer (CDU) aus. Während in Stufe 7 (Jahreseinkommen ab 86.000 Euro) eine Erhöhung um 20 Euro von 150 Euro auf dann 170 Euro hingegen nur 13,3 Prozent wären. „Die bestehende und auch gewünschte Systematik der Leistungsfähigkeit kann nur dann beibehalten werden, wenn eine prozentuale Steigerung erfolgt“, so die Vorsitzende des Schulausschusses, Brigitte Haselwanter (CDU).

Manche OGS-Plätze werden nicht genutzt

Diskutiert wurde die Beitragsfreiheit für Stufe 0 (Einkommen bis 12 499 Euro). Befreit vom Beitrag sind demnach Eltern, die Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB XII (Sozialhilfe) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Oft sei es so, dass Kinder von Eltern in dieser kostenfreien Beitragsgruppe zwar einen OGS-Platz hätten, diesen aber nicht regelmäßig nutzten und dadurch für andere blockierten, so die Erfahrung aus den Schulen.

Einige Ausschussmitglieder wie Uschi Muckenheim (BfS) waren der Meinung, dass auch für diese Elterngruppe ein Monatsbeitrag von einem bis zwei oder fünf Euro erhoben werden solle. Damit solle den Eltern klar gemacht werden, dass sie den Platz hätten und auch nutzen sollten, Tanja Pleßer lehnte das aber ab: „Wir sind eine Solidargemeinschaft, da halte ich es auch nicht für richtig, einen symbolischen Betrag von einem Euro zu nehmen.“

Die OGS ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde, die sich jedoch in der Haushaltssicherung befindet. Deshalb ist sie verpflichtet, alle entstehenden Kosten über die Elternbeiträge zu decken. In den Grundschulen Buschhoven und Odendorf wurde das Betreuungsangebot von zwei auf drei Gruppen aufgestockt, was wiederum die Einstellung von mehr Personal notwendig machte.

Ohne Beitragserhöhung droht Defizit

Insgesamt sind derzeit 227 Kinder in der Betreuung, von denen 38 von der Zahlung von Elternbeiträgen befreit sind. Ohne eine Beitragserhöhung würde nach Berechnung der Verwaltung im Jahr 2019 ein Minus von rund 30.000 Euro entstehen. Im Jahr 2020 würde das Defizit bereits bei rund 50.000 Euro liegen.

Die neuen Gebühren ab dem 1. Januar 2019: Stufe 0 (Jahreseinkommen der Eltern bis 12.499 Euro): weiterhin kostenlos.Stufe 1 (12.500 Euro bis 24.999 Euro): für das erste Kind künftig 30 Euro statt wie bisher 25 Euro. Stufe 2 (25.000 bis 36.999 Euro): 72 Euro statt bisher 60 Euro. Stufe 3 (37.000 bis 49.999 Euro): 108 Euro statt bisher 90 Euro. Stufe 4 (50.000 bis 61.999 Euro): 132 Euro statt bisher 110 Euro. Stufe 5 (62.000 bis 72.999 Euro): 156 Euro statt bisher 130 Euro. Stufe 6 (73.000 bis 85.999 Euro): 168 Euro statt bisher 140 Euro. Stufe 7 (ab 86.000 Euro): 180 Euro statt bisher 150 Euro. Für das zweite und jedes weitere Kind aus einer Familie gilt jeweils eine Ermäßigung von 50 Prozent.

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