Alarmierendes Gutachten Spazierweg in Buschhoven muss gesperrt werden

Swisttal-Buschhoven · Wegen mangelnder Sicherheit muss die Gemeinde Swisttal die Sperrung eines Weges am Kiesabbaugebiet bei Buschhoven anordnen. Die nötige Standsicherheit ist nicht gegeben.

 Die Nordböschung (im Vordergrund) der Kiesgrube bei Buschhoven ist laut Gutachten nicht mehr standsicher. FOTO: HANS-PETER FUSS

Die Nordböschung (im Vordergrund) der Kiesgrube bei Buschhoven ist laut Gutachten nicht mehr standsicher. FOTO: HANS-PETER FUSS

Foto: Fuss

Die Gemeinde Swisttal hat den Wirtschaftsweg entlang des Quarzsand- und Quarzkiestagebaus Flerzheim im Bereich Am Noel bei Buschhoven gesperrt. Grund sind die Ausführungen der Bezirksregierung Arnsberg zur Standsicherheit der Nordböschung des Tagebaus.

Die Bezirksregierung führt aus, dass die Böschung als Gewinnungsböschung hergestellt wurde, da zum damaligen Zeitpunkt von einer Erweiterung des Tagesbaus in Richtung Norden ausgegangen wurde. Die Nordböschung entspricht demzufolge nicht den Maßgaben einer Endböschung und ist nicht dauerstandsicher hergestellt. Um eine ausreichende Gesamtstandsicherheit der Nordböschung zu erlangen, ist die Herstellung einer Verschüttung erforderlich.

Die Ausführungen der Bezirksregierung sind Teil der ihr erteilten Zulassung des fakultativen Rahmenbetriebsplans für den Quarzsand- und Quarzkiestagebau Flerzheim. Über die Zulassungsentscheidung des Rahmenbetriebsplans durch die Bezirksregierung Arnsberg wurden der Planungs- und Verkehrsausschuss sowie der Umweltschutz-, Wirtschaftsförderungs- und Energieausschuss in Kenntnis gesetzt. In der gemeinsamen Sitzung der beiden Ausschüsse wurde beschlossen, eine rechtliche Überprüfung der Entscheidung der Bezirksregierung vorzunehmen und gegebenenfalls eine Klage einzureichen.

Darüber hinaus wurde beschlossen, Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Nordböschung durchzuführen. Die Bezirksregierung wurde über die Sperrung des Wirtschaftswegs informiert und um Stellungnahme zur Herstellung der Verschüttung zur Sicherstellung einer ausreichenden Gesamtstandsicherheit der Nordböschung gebeten.

Von den Kieswerken Rheinbach selbst stammt der alarmierende Hinweis, dass Teile der Nordböschung in der Kiesgrube Flerzheim zu steil angelegt sind und abrutschen können. Betroffen ist auch der unmittelbar am Grubenrand entlang führende Wirtschaftsweg im Eigentum der Gemeinde Swisttal. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das die Kieswerke im Rahmen ihres Antrags auf Restauskiesung der Grube eingeholt hatten.

Um Erdrutsche im Bereich der Nordböschung zu verhindern, hat die Bergbehörde Arnsberg in ihrem Genehmigungsbescheid für die Restauskiesung verfügt, dass zur Sicherung der Böschung eine „Vorschüttung“ grubenseitig anzubringen sei. Diese Anschüttung soll „abbaubegleitend“, parallel zum weiteren Betrieb der Grube, der bis Ende 2029 genehmigt wurde, erfolgen. Die Gemeinde Swisttal hat den Weg oberhalb der Abbaukante inzwischen abgesperrt und prüft weitere rechtliche Schritte. „Diese Maßnahmen stützen wir in vollem Umfang, sie sind alternativlos“, bemerkt dazu Thomas Klodt, Vorsitzender des Landschaftsschutzvereins Kottenforst. Die vorsorgliche Sperrung des Weges sei wegen der gutachterlich bestätigten Gefahr eines Erdrutsches geboten gewesen. Für den Landschaftsschutzverein stellte er klar, dass diese massive Einschränkung der Wegeverbindungen im Naherholungsgebiet südlich von Buschhoven nicht als Dauerlösung akzeptiert werde.

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